Umweltbonus

E-Auto-Prämie: Es könnte eng werden

E-Auto-Prämie: Die Zulassungsbehörden wollen wohl um Silvester herum lange dicht machen. Autokäufer verlören viel Geld.

Viele Autofahrer, die – teilweise schon vor vielen Monaten – ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybriden bestellt haben, sind sauer wegen der langen Lieferzeiten. Denn im kommenden Jahr kommen Letztere gar nicht mehr und Erstere weniger in den Genuss der E-Auto-Prämie. Und nun bahnt sich ein weiteres Problem an für die Kunden, bei denen es die Lieferung um den Jahreswechsel herum terminiert ist. Denn viele Zulassungsstellen könnten in diesem Jahr aufgrund der Energiekrise längere Betriebsferien rund um Neujahr einlegen. So zumindest lautet die Befürchtung des deutschen Kfz-Gewerbes, wie Recherchen der Fachzeitschrift „kfz-betrieb“ ergeben haben.

Druck aus Handel und Innungen

Laut dem Magazin haben erste Landesverbände ihren Mitgliedern aus dem Autohandel sowie den jeweiligen Innungen bereits geraten, sich bei den Straßenverkehrsbehörden für möglichst lange Öffnungsdauer stark zu machen, um ihren Kunden die volle E-Auto-Prämie zu sichern. Die Branchenvertreter fürchten, dass Händler und Zulassungsdienstleister die Unzufriedenheit ihrer Kunden zu spüren bekommen, wenn diese die E-Autoprämie nicht rechtzeitig beantragen können. Die Förderung in den nächsten beiden Jahren im Überblick (Quelle: ADAC):

Förderung ab dem 1.1.2023

  • Ab 1.1.2023 erhalten Plug-in-Hybride keine Förderung mehr durch den Umweltbonus
  • Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro statt 6.000 Euro dann 4.500 Euro, mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro statt 5.000 nur noch 3.000 Euro. Elektrofahrzeuge ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro erhalten weiterhin keine Förderung.
  • Ab dem 1.9.2023 soll die Förderung auf Privatpersonen beschränkt werden. Eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird derzeit noch geprüft.

Förderung ab dem 1.1.2024

  • Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro.
  • Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis über 45.000 Euro erhalten keine Förderung mehr.

Wichtig für alle, die mit der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs liebäugeln: Das Wirtschaftsministerium plant einen Förderdeckel. Für die Förderung reiner E-Autos stünden insgesamt 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung: 2,1 Milliarden Euro für 2023 und 1,3 Milliarden Euro für 2024. Titelfoto: pixabay

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