Verkehrsgerichtstag

EuGH-Urteil: Der Dieselskandal ist nicht vorbei

Der EuGH erklärt das „Thermofenster“ bei Dieselmotoren für illegal und stärkt die Verbraucherrechte im Dieselskandal. DUH darf klagen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Verbraucher im Dieselskandal erneut eindrucksvoll gestärkt. Nach dem Urteil könnten alle Dieselmotoren auf deutschen Straßen ohne AdBlue-Einspritzung illegal unterwegs sein. Der EuGH hat am 8. November 2022 in einem Urteil unterstrichen, dass das Thermofenster in der Motorsteuerung illegal ist (Az.: C-873/19). Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Nur der Harnstoff AdBlue garantiert die Einhaltung der Grenzwerte.

Darüber hinaus entschied der EuGH, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Typgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) klagen darf. Aus Sicht der Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer muss der Abgasskandal neu aufgerollt werden.

Was hat der EuGH entschieden?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 8. November 2022 zum Diesel-Abgasskandal der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und Millionen Betroffenen den Rücken gestärkt. Die DUH darf gegen Bescheide vorgehen, mit denen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Software-Updates in Dieselautos mit sogenannten Thermofenstern genehmigt hat. Darüber hinaus stellte der EuGH erneut fest, dass Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung bei völlig üblichen Temperaturen herunterfahren, illegal sind.

Abschalteinrichtungen seien nur dann zulässig, wenn diese zum Schutz des Motors vor Beschädigungen oder Unfall und für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig seien. Die Hürden für den Schutz des Motors hat das Gericht bereits in anderen Verfahren sehr hochgelegt. Gerechtfertigt wäre ein Thermofenster nur dann, wenn Gefahr für Motor und Fahrer bestünde. Jedoch haben fast alle Automobilhersteller entsprechende Abschalteinrichtungen nur verbaut, um ihre Abgaswerte unter amtlichen Prüfbedingungen zu beschönigen. Das Motorschutz-Argument gilt in Fachkreisen als vorgeschoben.

Motorschutz-Argument vorgeschoben

Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist die EG-Typengenehmigung für Fahrzeuge mit einem Dieselmotor der Generation Euro 5 von VW durch das dafür zuständige KBA. Der Motor hatte 2015 den Dieselskandal in den USA ausgelöst. Die DUH erhob gegen die Genehmigung des Software-Updates Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht (VG). Das deutsche Gericht sah bei der DUH keine Klagebefugnis bei der Typgenehmigung und wollte diesen Umstand vom EuGH überprüft wissen. Die DUH vertrat in dem deutschen Verfahren die Ansicht, dass es sich beim Thermofenster um eine verbotene Abschalteinrichtung handele. Die Software lässt bei bestimmten Außentemperaturen erhöhte Schadstoffemissionen zu. Autohersteller halten die Regulierung jedoch für notwendig, um den Motor zu schützen.

Doch auch hier hat die Automobilindustrie erneut eine Niederlage am höchsten europäischen Gericht erlitten. Die Notwendigkeit und damit die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung orientiere sich nicht an dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erteilung der EG-Typengenehmigung. Das Gericht sieht im Unionsrecht einen technikneutralen Ansatz. Automobilhersteller müssten eine Einhaltung der Grenzwerte möglich machen – unabhängig vom technischen Stand. Die Automobilhersteller haben somit einfach die technischen Vorrichtungen anzuwenden, damit diese Grenzwerte eingehalten werden. Gebe es zudem keine Notwendigkeit für eine Abschalteinrichtung, dann sei sie auch nicht zulässig. Der EuGH hatte bereits am 17. Dezember 2020 Abschaltreinrichtungen für illegal erklärt (Az.: C-693/18). Das aktuelle Verfahren wird jetzt am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein fortgesetzt.

Was bedeutet das Urteil für die Verbraucher?

Ganz klar: Der Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende. Im Gegenteil gerade beim EA189 mit dem Software-Update muss der Skandal neu aufgerollt werden. Die wichtigsten Facetten der Entwicklung:

  • Im aktuellen Verfahren ging es um das Software-Update von VW zum Skandal-Motor EA189. Das Update ist ein Thermofenster und aus Sicht des EuGH illegal. Insofern müsste Dieselgate 1.0 neu aufgerollt werden. Denn schließlich sind die Fahrzeuge aus Sicht des Gerichts illegal unterwegs und verfügen über keine Zulassung. Die Fahrzeuge müssten stillgelegt werden.
  • Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 bei VW ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Auch hier geht es um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an.
  • Fiat-Kunden und Camper stehen seit dem Sommer 2020 unter Schock. Damals durchsuchten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von FCA und Iveco – beide gehören zum Fiat-Imperium. „Frankfurt: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen“, titelte die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020. Ganz offensichtlich hat auch der Autokonzern Fiat, wie die Volkswagen AG den Verbrauchern einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal beschert. Weil Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen verkaufen, hielt der Abgasskandal somit Einzug in die gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche. Auch hier hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer positive Urteile für die Verbraucher erstritten. Derzeit bahnt sich auch an Oberlandesgerichten eine positive Rechtsprechung an.
  • Auch die Mercedes-Benz Group AG (früher: Daimler AG) steckt tief im Sumpf des Abgasskandals. Immer mehr Gerichte erkennen an, dass Daimler die Fahrzeuge manipuliert und die Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat. Die Oberlandesgerichte Naumburg, Köln, Nürnberg und Frankfurt haben sich auf die Seite der Verbraucher gestellt. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist das sogenannte Thermofenster, das auch in Daimler-Motoren verbaut wird, in einem Schlussplädoyer des Generalanwalts als unzulässig bezeichnet worden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat unzählige Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerung der Mercedes-Fahrzeuge gegen Daimler verhängt. Zudem hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Musterfeststellungsklage am 7. Juli 2021 beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Im Mittelpunkt der Klage stehen zurückgerufene Mercedes GLC- und GLK-Modelle mit dem Motor OM651. Daimler-Kunden soll durch die Klage der Weg zum Schadensersatz erleichtert werden. Titelfoto: pixabay

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