Nicht auf jeder Anhängerkupplung darf man Fahrräder oder E-Bikes transportieren. Wichtig ist der D-Wert.
Eine Anhängerkupplung ist nicht nur wichtig für das Ziehen eines Anhängers, sondern auch für den Transport von Fahrrädern oder E-Bikes. Kaum jemand wuchtet die Bikes noch auf das Dach, was bei Pedelecs sowieso nicht geht. Doch Vorsicht: Nicht jede Kupplung ist für Fahrradträger geeignet. Vor allem nachgerüstete Anhängerkupplungen können dafür nicht freigegeben sein.
Eine Anhängerkupplung ist vorrangig für das Ziehen von Anhängern ausgelegt. Dabei wirken andere Kräfte als bei einer Belastung mit Fahrrädern beziehungsweise den noch schwereren E-Bikes. Für Verbraucher ist meist nicht erkennbar, ob insbesondere eine nachgerüstete Anhängerkupplung für den Betrieb mit einem Fahrradträger geprüft wurde. Denn bisher fehlt eine gesetzliche Vorschrift, diese Prüfung durchzuführen. Für die Genehmigung einer Anhängerkupplung reicht die Erfüllung der UN Reg. 55. Diese regelt jedoch nur die Bestimmungen für Kupplungen zum Ziehen von Anhängern.
Auch die Stützlast des Autos beachten
Ob eine ab Werk verbaute Anhängerkupplung auch für die Montage eines Fahrradträgers geeignet ist, steht meist in der Betriebsanleitung des Autos oder der Nachrüst-Anhängerkupplung. Der ADAC rät: Bei Nachrüstung einer Anhängerkupplung sollte man sich von der Werkstatt schriftlich bestätigen lassen, dass sie für die Nutzung mit Fahrradträgern freigegeben ist. Kaufinteressenten sollten besonders auf den D-Wert achten: In der Anleitung des Heckträgers werden Mindestwerte angegeben, die die Anhängerkupplung erfüllen muss. Der Wert der Kupplung steht auf deren Typschild.
Auch sollte man die Stützlast des Fahrzeugs kontrollieren. E-Bikes wiegen oft mehr als 20 Kilogramm, so dass die Stützlast mehr als 50 Kilo betragen sollte. Gerade E-Autos haben bisweilen keine oder nur eine geringe Stützlast. Titelfoto: Rameder
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