Nach dem schwachen Jahr 2024 könnte die THG-Quote in 2025 wieder steigen. Worauf Sie sonst noch achten sollten.
Die ab 2022 in Deutschland geltende THG-Quote fand bei den Nutzern von Elektroautos viele Freunde. Kein Wunder, denn im ersten Ausschüttungsjahr konnte man als Halter eines in Deutschland zugelassenen Stromers sogar über 400 Euro einstreichen. Für Privatnutzer war der Betrag steuerfrei, die Anmeldung bei einem der vielen neuen Vermarkter zudem unkompliziert. Doch mit den üppigen dreistelligen Summen, die auch 2023 noch erreicht wurden, war es im vergangenen Jahr vorbei. 2024 wurden in der Regel nur noch zweistellige Beträge pro Elektroauto ausgeschüttet. Auch einige dubiose Geschäftsmodelle einiger Vermarkter sorgten für etwas Trübsal in der Elektro-Community. Insofern stellt sich nun für viele die Frage, bei welchem Quotenhändler man sich anmelden soll und vor allem, bei wem die höchsten Einnahmen winken.
Hohe Erlöse wie in den ersten Jahren wird es jedenfalls vorerst nicht mehr geben. Im vergangenen Jahr kam es dann zu einer Überschwemmung des Marktes. Neben einer weiter steigenden Zahl von quotenberechtigten E-Fahrzeugen soll auch ein Anstieg der Biokraftstoffimporte den Preisverfall weiter befeuert haben. Allerdings gibt es einige Indikatoren, die zumindest eine Stabilisierung und vielleicht sogar einen leichten Anstieg der THG-Quotenprämien in den kommenden Jahren erwarten lassen. So sorgt der deutlich vorangeschrittene Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland für einen zunehmend klimafreundlichen Energiemix, der wiederum das Elektroauto im Vergleich zum Verbrenner noch klimafreundlicher macht. Zudem wird derzeit konsequenter gegen einige Unregelmäßigkeiten wie den illegalen Import von Biokraftstoffen vorgegangen. Die für 2025 festgelegte THG-Obergrenze von 447 Euro pro Elektrofahrzeug ist jedoch noch in weiter Ferne.
Leichte Steigerung zu 2024 möglich
Ein Wildwuchs an Quotenvermittlern in den Anfangsjahren sowie der Preisverfall haben wiederum zu einigen Verwerfungen und Insolvenzen und damit zu einer Verunsicherung der E-Fahrer geführt. So ging im vergangenen Jahr die Landwärme GmbH, Partner des ADAC bei der THG-Quotenvermarktung, in die Insolvenz. Nach diesem Desaster hat sich der Verkehrsclub als potenziell seriöser Anbieter aus dem Quotengeschäft zurückgezogen. Inzwischen sind auch einige andere Quotenhändler verschwunden, aber auch einige neue hinzugekommen. Es stellt sich die Frage, wem man seine Quote zur Vermarktung anbieten soll.
Wer in den letzten drei Auszahlungsjahren gute Erfahrungen mit dem immer gleichen THG-Quotenvermarkter gemacht hat, hat jedenfalls gute Gründe, diesem die Treue zu halten. Eine gewisse Kontinuität spricht zumindest für sich, auch wenn andere Anbieter höhere Quoten in Aussicht stellen. Wer sich hingegen einen neuen Vermarkter suchen will oder muss, kann beispielsweise auf Bewertungsportalen wie Trustpilot nachschauen, welche Erfahrungen andere E-Fahrer mit diesem gemacht haben.
Im Vergleich zu den ersten THG-Quotenjahren sollten man Erwartungen an die Prämienhöhe jedenfalls zurückzuschrauben. Laut dem Vergleichsportal Verivox lagen die Preise für die höchsten THG-Quotenprämien im Januar bei rund 90 Euro. Genau diesen Betrag garantieren derzeit einige wenige Vermarkter, viele andere machen Garantieangebote, die zwischen 60 und 85 Euro liegen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich für eines dieser Garantieangebote entscheiden. Einige Anbieter locken sogar mit einer Sofortauszahlung, die in der Regel unterhalb des Preisfensters „60 bis 90 Euro“ liegt. Wer Geduld mitbringt, sollte lieber auf die höhere Garantiezahlung setzen, auf die man in der Regel einige Monate warten muss. Die Chance auf noch höhere Erlöse bieten die Flex-Prämien. Im Laufe des Jahres könnten die Quoten steigen und Flex-Prämie-Kunden von diesen Steigerungen profitieren.
THG-Quote 2025: Worauf Sie achten sollten
Wer sich für einen neuen Zwischenhändler seiner THG-Quote entscheidet, dem rät der ADAC, dessen AGB vorab auf eine Auszahlungsgarantie zu prüfen. Denn einige Anbieter behalten sich vor, im Fall der Fälle gar kein Geld auszuzahlen. Hier könnte man also theoretisch leer ausgehen. Außerdem sollte man in den AGB nach einer Vertragslaufzeit suchen, die in einigen Fällen auf zwei oder drei Jahre festgelegt wurde. Geht diese über ein Jahr hinaus, würde man sich die Chance nehmen, etwa 2026 einen anderen Vermarkter zu finden, der dann vielleicht höhere Auszahlungen verspricht.
Grundsätzlich kann man mit der Wahl des Vermarkters auch noch etwas warten. Möglicherweise steigen die Fixprämien in den nächsten Monaten noch an. Große Preissprünge nach oben sind aber ohnehin nicht zu erwarten. Wichtig ist in jedem Fall, die Prämie bis einschließlich 15. November 2025 zu beantragen. Hier hat das Umweltbundesamt das Antragsfenster, das zwischenzeitlich bis ins nächste Jahr reichte, verkürzt. Wer seinen Antrag später stellt, geht für 2025 leer aus.
Der Stichtag 15. November gilt allerdings nur für diejenigen, die ihr aktuelles E-Fahrzeug mindestens bis zu diesem Zeitpunkt behalten wollen. Endet ein Leasingvertrag hingegen früher oder ist ein Verkauf geplant, sollte man sich vorher für die Vermarktung der THG-Quote anmelden, denn dann kann man das Geld in jedem Fall für sich einstreichen, während der nachfolgende Halter zumindest für dieses Jahr leer ausgeht. SP-X/Titelfoto: pixabay
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