Wohnmobile

Wohnmobile: Gewichtslimit steigt auf 4,25 Tonnen

Mit der neuen Führerscheinrichtlinie steigt das Gewichtslimit für Wohnmobile auf 4,25 Tonnen. Doch es gibt einen Haken.

Jost Krüger ist erleichtert. Schließlich kann der Generalsekretär der European Caravan Federation (ECF) es auch ein bisschen als persönlichen Erfolg verbuchen, dass das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten sich auf eine Novellierung der EU-Führerschein-Richtlinie geeinigt haben, die auch die lang ersehnte Sonderregelung für Wohnmobile umfasst: Für Inhaber des B-Führerscheins, die bisher lediglich Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren dürfen, erhöht sich künftig das Gewichtslimit auf 4,25 Tonnen.

Das gilt grundsätzlich für alle Wohnmobile, sofern die Führerscheininhaber ein spezielles Training oder eine Prüfung absolviert haben. „Wie dieses Training aussehen wird, können die Länder in der EU jeweils für sich entscheiden“, erklärt Jost Krüger und vermutet, dass es in Deutschland auf ein ähnliches Verfahren hinauslaufen wird, wie es seit Jahren für schwere Wohnwagen-Gespanne durchgeführt wird. Ein einmaliger Tageskurs ohne Prüfung bei einer Fahrschule (Kosten circa 300 bis 500 Euro) führt dort zu dem B96-Zusatzführerschein, der genau genommen keine eigene Führerscheinklasse, sondern die Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B darstellt und ebenfalls das Gesamtgewicht der Gespanne von 3,5 auf 4,25 Tonnen anhebt.

EU-Mitglieder entscheiden über Training

Wohnmobile
Jost Krüger, Generalsekretär der European Caravan Federation (ECF). Foto: ECF

Besonders groß war die Erleichterung bei der ECT sowie dem deutschen Caravaning-Verband CIVD darüber, dass die noch auf dem Düsseldorfer Caravan-Salon kursierende Absicht der EU-Kommission, die Anhebung des Gewichtslimits ausschließlich auf Reisemobile mit alternativen Antrieben zu beschränken, nicht umgesetzt wurde. Nach der neuen Richtlinie können diese Fahrzeuge aber immerhin von B-Führerscheininhabern auch ohne spezielles Training oder Prüfung bewegt werden. Aber auch hier gibt es eine kleine Einschränkung: Der Fahrer oder die Fahrerin des alternativ angetriebenen Wohnmobils (vollelektrisch, Plug-in-Hybrid, Wasserstoff oder Erdgas) bis 4,25 Tonnen muss mindestens zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Ob unfallfrei oder nicht, ist noch unklar.

Doch warum die ganze Aufregung um die Gewichtsproblematik? Mit der Einführung des B-Führerscheins 1999 entstand unter den Reisemobilisten quasi eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Inhaber des alten Führerscheins Klasse 3 dürfen heute noch wegen des Bestandsschutzes Dickschiffe bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren, während die neuere Führerschein-Klasse B Wohnmobil-Touren auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen begrenzt.

Es wird aber immer schwieriger, dieses Limit einzuhalten. Basis-Fahrzeuge werden schwerer (AdBlue-Tanks, Assistenzsysteme, Allrad und mehr), die Komfortansprüche steigen (Markise, TV-Sat-Anlagen, zusätzliche Batterien, Solarzellen), und die E-Bikes sollen ja ebenfalls noch mit an Bord. Vom irgendwann auch hier sicher kommenden Elektroantrieb noch gar nicht zu reden.

Dass der CIVD schon lange auf die erhöhte Gewichtsgrenze möglichst für alle Reisemobile drängte, ist nachvollziehbar, zumal es dank stets verbesserter Sicherheitstechnik für Fahrer oder Fahrerinnen unproblematisch sein dürfte, die höhere Masse problemlos und sicher zu bewegen.

Die Umsetzung dürfte sich hinziehen

Das durchzusetzen bescherte Jost Krüger über 20 Jahre Sisyphus-Arbeit. 2003 wurde erstmals der konkrete Vorschlag, die Gewichtslimits für Reisemobile und Gespanne zu erhöhen, an die Europäische Union herangetragen. Aber bei der dritten EU-Richtlinie 2006 entschied sich die EU lediglich für den B96-Zusatz für Gespanne. „Erst nach jahrelangen, zähen Verhandlungen stimmten im vergangenen Spätsommer alle drei Entscheidungsgremien in der EU, Kommission, Rat und Parlament, grundsätzlich einer Erhöhung auf 4,25 Tonnen auch für die Reisemobile zu“, schildert Jost Krüger, „allerdings alle mit unterschiedlichen Bedingungen“. Dass die Einigung zwischen den drei Gremien jetzt in einem eher kurzen Zeitrahmen erfolgt ist, hat selbst den ECF-Generalsekretär, der auch das Technik-Ressort im CIVD leitet, überrascht.

Doch so groß die Freude auch ist, bis zur Umsetzung in der Praxis ist noch viel Geduld gefragt. „Zunächst einmal muss die vierte Führerscheinrichtlinie offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Das kann bis zum Ende des Jahres dauern“, schaut Jost Krüger in die Zukunft. „Erst dann kann sie in nationales Recht umgesetzt werden.“ Das muss innerhalb von vier Jahren geschehen, kann sich also bis 2029 hinziehen.

Allzu viel Optimismus, dass die bürokratischen Hürden in wesentlich kürzerer Zeit überwunden werden, verbreitet Jost Krüger nicht gerade und nennt ein Beispiel: „Die Richtlinie zum B96-Führerschein wurde 2006 veröffentlicht. In nationales Recht war sie in Deutschland 2013 umgesetzt. Da gab es allerdings die Vier-Jahres-Pflicht noch nicht.“ Man sieht, Jost Krüger mag zunächst mal erleichtert sein, am Ziel ist er noch lange nicht. Michael Lennartz/SP-X/Titelfoto: Hymer

Add a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *