Koalitionsvertrag

Verkehr: Das steht im Koalitionsvertrag

Die neue Koalition hat sich auch mit dem Verkehrssektor beschäftigt. Diese Punkte stehen im Koalitionsvertrag.

Am 9. April 2025 haben CDU, CSU und SPD ihren neuen Koalitionsvertrag vorgestellt, der umfangreiche Maßnahmen für den Verkehrssektor vorsieht, insbesondere zur Förderung der Elektromobilität. Ziel dieser Initiativen ist es, Deutschland als führenden Standort für nachhaltige Mobilität zu etablieren.

Wiederbelebung der Kaufprämien für Elektrofahrzeuge

Ein zentrales Element des Koalitionsvertrags ist die Wiedereinführung von Kaufanreizen für Elektroautos. Die Koalitionsparteien betonen: „Wir werden die E-Mobilität mit Kaufanreizen fördern.“ Obwohl genaue Details zur Höhe und den Bedingungen der Prämien noch nicht festgelegt wurden, signalisiert diese Maßnahme das Bestreben, den Absatz von Elektrofahrzeugen zu steigern und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Verschwunden ist allerdings eine Passage, die in dem Ende März erschienenen Arbeitspapier der Verhandlungsgruppe Wirtschaft, Industrie und Tourismus stand. Dort waren noch zehn Maßnahmen aufgelistet – darunter auch die von der SPD und CSU geforderte Kaufprämie. Damals gab es aber noch keine Einigung, beim Betrag war ein „x.xxx EUR“ als Platzhalter eingetragen. Jetzt ist diese Passage komplett verschwunden

Steuerliche Vorteile und Sozialprogramme

Zusätzlich zu den Kaufprämien plant die Koalition steuerliche Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge. Dazu gehören Steuerbefreiungen bis 2035 sowie reduzierte Steuersätze für elektrische Dienstwagen. Die Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen soll auf 100.000 Euro steigen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der sozialen Gerechtigkeit: Ein Sozialprogramm soll den Umstieg auf Elektromobilität für Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen erleichtern, um sicherzustellen, dass die Mobilitätswende alle Bevölkerungsschichten erreicht.

Zudem soll die Förderung von Plug-in-Hybriden (PHEVs) und Elektrofahrzeugen mit Range Extender (EREV) sowie eine entsprechende Regulierung auf europäischer Ebene realisiert werden.

Technologieoffenheit und Verzicht auf Tempolimit

Die Koalition legt Wert auf eine technologieoffene Herangehensweise in der Verkehrspolitik. Anstelle einer festen Elektroauto-Quote, wie sie beispielsweise in China existiert, setzt die Regierung auf vielfältige technologische Lösungen zur Reduktion von CO₂-Emissionen . Zudem wurde auf die Einführung eines generellen Tempolimits auf Autobahnen verzichtet, was die Bereitschaft zeigt, unterschiedliche Ansätze in der Verkehrspolitik zu berücksichtigen.

Reaktionen aus der Industrie

Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) äußerte sich zurückhaltend zu den Plänen der Koalition. Es wird bemängelt, dass der Koalitionsvertrag wenig konkrete Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität enthält, was zu Unsicherheiten bei potenziellen Käufern führen könnte. Der Bundesverband eMobilität (BEM) sieht sowohl positive als auch negative Aspekte in den Vereinbarungen und betont die Notwendigkeit einer klaren europäischen Strategie, um die Mobilitäts- und Energiewende erfolgreich zu gestalten.

Trotz der geplanten Maßnahmen steht die Regierung vor erheblichen Herausforderungen. Um das Ziel von 15 Millionen Elektro-Pkw bis 2030 zu erreichen, müssten täglich über 5.500 Elektroautos zugelassen werden – eine Zahl, die bislang nicht erreicht wurde. Insgesamt zeigt der Koalitionsvertrag das Bestreben der Regierung, den Verkehrssektor nachhaltiger zu gestalten und die Elektromobilität voranzutreiben. Wirklich konkret wird er aber nicht. Titelfoto: KI-generiert

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