Neue rechtliche Vorgaben machen den Reifenwechsel beim Motorrad kniffliger. Ein Experte gibt Ratschläge.
Auch und gerade beim Motorrad sollte man genau darauf achten, welche Reifen man aufzieht. Dabei geht es nicht nur um die Konstruktionsart des Reifens oder die Härte der Gummimischung: Seit dem 1. Januar dieses Jahres gibt es neue rechtliche Vorgaben beim Reifenersatz auf Zweirädern. Achim Penisch, Michelin-Experte Produkttechnik Motorradreifen, hat Antworten auf die wichtigsten Fragen.
„Besonders für Motoradfahrer-Anfänger kann sich der Kauf von Motorradreifen zunächst etwas verwirrend gestalten. Zum einen stehen Reifen mit unterschiedlichem Konstruktionsprinzip wie Diagonal- oder Radialbauweise zur Wahl. Vereinfach gesagt, eignen sich Radialreifen für den sportlichen Einsatz, Diagonalreifen sind eher auf Langlebigkeit und Robustheit ausgelegt.
Reifen für unterschiedliche Typen
Zum anderen gibt es für fast jeden Motorradtyp einen speziellen Reifen. So fährt etwa ein Enduro-Bike auf anderen Reifen als ein Cruiser oder ein Sportmotorrad. Je nach Anforderung – zum Beispiel robust fürs Gelände oder sportlich für die Rennstrecke – sollte der entsprechende Spezialist aufgezogen werden. Dazu kommen noch persönliche Komponenten. Ist man eher ein gemütlicher Fahrer oder lässt man es gern sportlich angehen? Ist man Anfänger oder ausgefuchster Profi? Auch das sollte man bei der Reifenwahl berücksichtigen.
Ein wichtiger Aspekt beim Reifenkauf sind zudem die neuen rechtlich Vorgaben. Für alle Motorrad-Reifen, die seit dem 1. Januar 2020 produziert werden, gelten nun neue Spielregeln bei den Freigaben-Vorgaben.
Neue Vorgaben beachten
Reifenhersteller stellen nun zwei Bescheinigungen aus. In der „Service-Information“ werden für Motorräder mit EU-Typgenehmigung die originalen Reifengrößen oder Reifenbauarten gelistet. Die hier aufgeführten Bereifungen stellen die Empfehlung des Reifenherstellers dar und müssen nicht eingetragen werden. In der „Herstellerbescheinung“ findet man nun Bereifungen mit abweichenden Reifengrößen oder Reifenbauarten. Die erforderliche Begutachtung nach §21 StVZO wie auch die anschließend erforderliche Änderung der Fahrzeugpapiere auf der KFZ-Zulassungsstelle sind gebührenpflichtig.
Mit anderen Worten: Reifendimensionen, die zwar eine Freigabe vom Reifenhersteller fürs entsprechende Motorradmodell haben, aber in der Zulassungsbescheinigung nicht mit den entsprechenden Größen eingetragen sind, können jetzt nicht einfach mehr aufgezogen werden. Sie müssen zunächst eingetragen werden, will man eine Erlöschung der Betriebserlaubnis vermeiden. Dazu müssen Biker zur einer Prüforganisation wie TÜV, GTÜ, Dekra oder KÜS vorfahren.
Bei montierten Reifen mit einem Herstellerdatum vor 2020 gelten für alle Motorräder die bisherigen Reifenfreigaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Bereifungsempfehlungen) weiter. Für diese Bereifungen reicht es, die Reifenfreigabe mitzuführen. Diese Regelung gilt bis zum 1. Januar 2025. Ich empfehle Motorrad-Neulingen – und nicht nur diesen -, sich bei diesem komplexen Thema vom Reifenfachhandel beraten zu lassen, um Probleme zu vermeiden.
Reifen regelmäßig checken
Im Übrigen sollten Motorradfahrer den Reifen ihres Bikes regelmäßig Aufmerksamkeit schenken. Schließlich stellen diese die einzige Verbindung zur Straße dar. Die Überprüfung des Fülldrucks und die Kontrolle auf Beschädigungen gehören wie der Check der Restprofiltiefe zu den Sicherheitsmaßnahmen. In Deutschland muss die Restprofiltiefe mindestens 1,6 Millimeter betragen. Sie gilt bereits als erreicht, wenn an einer Stelle am Reifen dieses Maß erreicht wird. Mofas, Mopeds und Co. müssen eine Mindestprofiltiefe von 1 Millimeter aufweisen. Reifen sollten auch nicht zu alt sein. Wir empfehlen, Pneus nach 6 Jahren zu wechseln. Ihr Alter lässt sich leicht anhand der auf der Reifenflanke aufgeprägten DOT-Nummer bestimmen. So bedeutet etwa die Zahlenkombination 4214, dass der Pneu in der der Kalenderwoche 42 im Jahr 2014 hergestellt wurde.“ HM/SP-X/Titelfoto: pixabay
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