Ladestationen

Bauherren müssen Ladestationen einplanen

Nicht nur bei Neubauten, auch bei Renovierungen müssen Bauherren die Infrastruktur für Ladestationen anlegen.

Elektroauto-Ladestationen sollen zum Standard bei neu gebauten Gebäuden werden. Das nun vom Bundestag verabschiedete Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) schreibt vor, dass auf größeren Parkplätzen von Wohn- und Gewerbegebäuden unter bestimmten Voraussetzungen Leitungs- und Ladeinfrastruktur für E-Mobile bereitgestellt werden muss.

Mehr als fünf Stellplätze

Werden Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen gebaut oder umfassend renoviert, muss künftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen. Dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden. Zudem muss bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ab 2025 eine Lademöglichkeit installiert werden. Ausnahmen gibt es unter anderem für kleine Unternehmen.

Das neue Gesetzt ist nur einer der Bausteine, mit dem die Bundesregierung den Ausbau des E-Auto-Infrastruktur vorantreiben will. Erst am Mittwoch hatte das Kabinett den Aufbau eines Schnellladenetzes für Elektroautos beschlossen. Außerdem gibt es seit Ende 2020 ein Förderprogramm für den Einbau privater Ladestationen. SP-X/Titelfoto: unsplash

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