Der BEM kritisiert, dass das Energierecht in der derzeitigen Form den Ausbau der Elektromobilität behindert.
Mit zunehmender Nachfrage nach Ladeinfrastruktur und den weiterhin hohen Preisen für die Elektromobilität an den Ladesäulen wachsen die Spannungen mit den regulatorischen Vorgaben der Energiewirtschaft. Zwar sind inzwischen gesetzliche Vereinfachungen angekündigt, gleichwohl stellen alte Vorgaben des Energierechts grundsätzliche Hemmnisse für den neuen Antrieb dar, worauf der Bundesverband eMobilität (BEM) nun aufmerksam macht.
Blockierer: das EEG
Größte Blockade für Betreiber von Ladeeinrichtungen oder Anbieter für Ladestrom an Dritte stellt laut BEM das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dar. Es erkläre die Akteure zu Energielieferanten, die an den Netzbetreiber EEG-Umlage abführen und empfindlich sanktionierte Meldepflichten fristgerecht erfüllen müssen. Außerdem müssten die Betreiber auch die Stromsteuer anmelden und abführen und sind unter Umständen verpflichtet, sich als sogenannte Versorger anzumelden. Werden bei der Abführung der Steuer Fehler gemacht, könne dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Die Regularien seien umso ungeeigneter, wie deutlich werde, dass die Elektromobilität in ihrem Ziel, direkt CO2 zu senken, durch die EEG-Vorgaben blockiert wird. Und: Während der um ein Vielfaches teurere Wasserstoff von der EEG-Umlage bereits befreit sei, zahlten Ladesäulen-Betreiber derzeit für das EEG weiter drauf.
„Preise müssen attraktiver werden“
„Die Preise in der öffentlichen Ladeinfrastruktur müssen zwingend attraktiver werden“, sagte BEM-Vorstand Markus Emmert in Berlin. „Das Energierecht ist nicht auf die Elektromobilität eingestellt, das führt derzeit zu massiver Fehlallokation, weshalb wir hier eine kräftige und langfristig sinnvolle Korrektur brauchen, die auch eine steuerliche Gleichbehandlung von Wasserstoff und Grünstrom und damit die Befreiung aller Ladepunkte in Deutschland von der EEG-Umlage zur Folge hat.“
Im „Starke Stimmen Interview“ des BEM, in dem sich Verbands-Mitglieder detailliert zu Einzelaspekten der Elektromobilität im unternehmerischen Alltag äußern, geht Dr. Florian-Alexander Wesche, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Dentons, detailliert auf den bislang ungenügenden Rechtsrahmen ein: https://www.youtube.com/watch?v=eA8M6s-cdLo. HM/Titelfoto: pixabay
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