Die Branche sieht die Ladesäulenverordnung der Regierung als unpraktikabel an. Eine Sonderkommission macht Verbesserungsvorschläge.
In der Auseinandersetzung um die notwendige technische Ausstattung von Ladesäulen für den flächendeckenden Roll-out der Elektromobilität in Deutschland hat der Bundesverband eMobilität (BEM) eine Sonderkommission einberufen. Über 80 Teilnehmer/innen folgten der Einladung und berieten am Dienstag, den 29. Juni 21, über die verschiedenen Konfliktlinien, die sich an der Schnittstelle zwischen Mobilitätssektor, Infrastruktur, Soft- und Hardware sowie Payment- & Kreditwirtschaft ergeben. Die von der Bundesregierung verabschiedete Ladesäulenverordnung wird branchenübergreifend als risikoreich und unpraktikabel gesehen.
Wann sind Ladepunkte öffentlich?
Ausgehend von dem gemeinsamen Verständnis, Ladesäulen für die Verbraucher einfach, barrierefrei und europakonform zu entwickeln und gleichzeitig die Vorgaben aus Karlsruhe für zügigen Umweltschutz anzustreben, entstand in der Runde der Vorschlag für verschiedene Ausnahmeregelungen. Die jetzige Fassung der Ladesäulenverordnung sieht etwa vor, dass Ladepunkte bei Arbeitgebern nicht zwingend öffentliche Ladepunkte sein müssen, im Einzelhandel und bei Kundenparkplätzen dagegen schon – was einen Widerspruch darstellt: Sie alle sind Ladepunkte auf privatem Boden. Um ungleiche beziehungsweise ungerechtfertigte Eingriffe hier zu vermeiden, können die Ladepunkte im Einzelhandel und auf Kundenparkplätzen nicht per se als öffentlich, sondern als privat eingestuft werden, es sei denn, der Einzelhandel definiert sie selbst um.
Benötigt man die PIN-Eingabe?
Für alle öffentlichen Ladepunkte ist nach den Plänen der Bundesregierung gegenwärtig die Zahlungen via Kredit- und Debitkarten mit Terminal und PIN-Eingabe vordefiniert. Diese Vorgabe ist mit hohen technischen Anforderungen verbunden, die den Um- und Aufbau flächendeckender Ladeinfrastruktur schwierig sowie zeit- und kostenintensiv macht. Um diesen Vorgang zu vereinfachen, könnten speziell Normalladepunkte von der PIN-Pad-Pflicht befreit werden. Das führt dazu, dass alle bargeldlosen Zahlungsmethoden an allen Ladesäulen akzeptiert und genutzt werden können. Eine solche Befreiung vom PIN-Verfahren bedarf einer Prüfung durch die oberste Finanzbehörde des Bundes, die nunmehr angeregt wurde.
Lkw oder eTrailer werden ausgegrenzt
Bezüglich des ebenfalls diskutierten Schnellladegesetzes wurde in der Kommission die Einschätzung geteilt, dass es sich bei dem Vorschlag um ein Pkw-Gesetz handelt, welches andere Fahrzeugarten nicht regelt beziehungsweise deren Angelegenheiten in anderen Normen verarbeitet werden müssten. So sind etwa Lkw, eTrailer oder behindertengerechte Fahrzeuge mit den derzeitigen Plänen der Regierung künftig nicht aufladbar an öffentlicher Ladeinfrastruktur, was den Erwartungen an das Gesetz nicht gerecht wird.
BEM übersendet Vorschläge
Durch Hinzunahme dieser Anregungen aus der Sonderkommission hat der BEM am Mittwoch seine Änderungsvorschläge zu den genannten Regelungen an das Bundeswirtschafts- und das Bundesverkehrsministerium übersendet. Bis zum September besteht die Gelegenheit für die amtierende Bundesregierung, die für den Erfolg der Elektromobilität maßgebliche Ladeinfrastruktur gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen.
Der Bundesverband eMobilität (BEM) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität, die sich dafür einsetzen, die Mobilität in Deutschland auf Basis Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen. Er organisiert über 300 Mitgliedsunternehmen, die ein jährliches Umsatzvolumen von über 100 Milliarden Euro verzeichnen und über eine Million Mitarbeiter weltweit beschäftigen. HM/Foto: Audi
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