Zwar gibt jeder Hersteller eine Garantie für die Traktionsbatterie in seinen E-Autos, eine Pflicht ist dies aber nicht. Das soll sich ändern.
In Zukunft sollen Hersteller von Elektroautos dazu verpflichtet werden, eine Mindesthaltbarkeit für Traktionsbatterien zu gewährleisten. Auf einen vorläufig noch unverbindlichen Entwurf für eine solche Regelung haben sich die Mitglieder des „Weltforums für die Harmonisierung fahrzeugtechnischer Vorschriften“ der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) geeinigt. Sollte die Regelung in Kraft treten, wären Autohersteller dazu verpflichtet, bei Akkus nach 5 Jahren oder 100.000 Kilometer mindestens 80 sowie nach 160.000 Kilometer oder 8 Jahren noch mindestens 70 Prozent Restkapazität zu gewährleisten.
Abstimmung im März
Neben den USA, China und der EU haben sich weitere Herstellerländer von Autos auf die Einführung dieser Mindesthaltbarkeitsregelung für Traktionsbatterien von E-Fahrzeugen verständigt. Im März 2022 soll eine Abstimmung der Nationen zum Entwurf einer verbindlichen Regelung folgen, der anschließend die Länder noch zustimmen und sie dann vermutlich ab 2023 in nationales Recht überführen müssen.
Grundsätzlich will man mit der Restkapazitäts-Verpflichtung den Einsatz qualitativ schlechter Batterien verhindern und das Verbraucher-Vertrauen in E-Fahrzeuge stärken. Die UNECE erwartet bis 2025 einen Anteil von E-Autos im globalen Gesamt-Fahrzeugmarkt von 10,4 bis 19 Prozent. 2020 lag der Anteil noch bei 4,6 Prozent. SP-X/Foto: VW
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