Auch zum anstehenden Jahreswechsel ändert sich einiges bei den Verkehrsregeln beziehungsweise beim Auto-/Motorradfahren. Eine Übersicht.
Neue Assistenten
Neue Pkw-Typen müssen ab dem 6. Juli mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Vorgeschrieben ist unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (Intelligent Speed Assistance, ISA), der den Fahrer bei Überschreiten des aktuellen Tempolimits warnt. In der Regel dürfte dazu die Daten der kamerabasierten Verkehrszeichenerkennung genutzt werden. Zu den weiteren obligatorischen Helfern zählen ein Notbremsassistent und ein Notfall-Spurhalteassistent. Darüber hinaus werden ein Unfalldatenspeicher (Black Box) und eine Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre zur Pflicht.
Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen – also vor alle Transporter und Lkw – ist ab 2022 ein Abbiegeassistent vorgeschrieben, der vor Unfällen warnt. Zunächst gilt die Regelung für neue Typen, ab 2024 für alle Neuwagen.
Höherer CO2-Preis
Kraftstoff dürfte im kommenden Jahr teuer bleiben. Am 1. Januar erhöht sich der CO2-Preis auf 30 Euro pro Tonne, wodurch der Preis für den Liter Benzin um 8,4 Cent steigt. Diesel wird um 9,5 Cent teurer. Wie viel der Kraftstoff letztendlich kostet, hängt aber auch von der Ölpreisentwicklung ab.
Achtung: der Führerschein!
Maskenpflicht im Verbandskasten
Der Kfz-Verbandskasten muss künftig zwei Munde-Nasen-Masken enthalten. Das sieht eine Verordnung der Bundesregierung vor. Wann diese in Kraft tritt, ist noch unklar.
Schärfere Förderkriterien für Plug-in-Hybride
Die E-Auto-Prämie erhalten Käufer eines Plug-in-Hybriden ab dem 1. Januar nur noch, wenn das Modell eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweist. Später sind 80 Kilometer vorgeschrieben – ursprünglich sollte das 2025 der Fall sein, die neue Bundesregierung will nun schon 2023 strenger werden. Bislang lag der Mindestwert bei 40 Kilometern beziehungsweise einem Maximal-Ausstoß von 50 Gramm CO2 pro Kilometer. Die Emissionsgrenze bleibt auch im kommenden Jahr unverändert.
Führerschein-Tausch
Viele alte Führerscheine verlieren im kommenden Jahr ihre Gültigkeit. Wer zwischen 1953 und 1959 geboren ist und noch ein rosafarbenes oder graues Dokument besitzt, muss dieses bis zum 19. Januar gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein eintauschen. Der kostet 25 Euro und ist 15 Jahre gültig. Wer mit einem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle gerät, zahlt ein Verwarngeld von 10 Euro. SP-X/Titelfoto: SP-X
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