Elektrifizierung Fuhrpark

Höhere Steuervorteile für E-Dienstwagen bis 2030

Der Bundestag hat die Förderung der Elektromobilität verlängert und in manchen Punkten sogar ausgeweitet.

Die Förderung elektrisch angetriebener Dienstwagen wird verlängert. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat nach dem Finanzausschuss nun auch der Bundestag zugestimmt. Demnach müssen privat genutzte Dienst-Pkw mit reinem Elektroantrieb (BEV) nur noch mit 0,25 Prozent als geldwertem Vorteil versteuert werden, wenn der Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000 Euro beträgt – vorgesehen waren ursprünglich 0,5 Prozent. Dieser Steuersatz gilt indes weiterhin für Fahrzeuge mit Plug-in-Hybridantrieb.

Plug-in-Hybride: Nun 60 Kilometer Reichweite nötig

Zugleich zu der Fristverlängerung wird bei Plug-in-Hybridautos die für eine Förderung notwendige Mindestreichweite im reinen E-Betrieb von 40 auf 60 Kilometer angehoben. Ab 2024 sind dann 80 Kilometer nötig. Außerdem erfüllen wie gehabt alle Modelle mit einem CO2-Ausstoß unterhalb von 50 Gramm die Voraussetzungen für den Steuerrabatt. Die technische Hürde dürfte für die Autohersteller leicht zu überwinden sein. Bereits heute erfüllt ein Teil der neu auf den Markt kommenden Plug-in-Hybridautos diese Anforderungen.

Sonderabschreibungen für Lieferfahrzeuge

Verlängert werden auch die Steuervorteile für das Stromtanken beim Arbeitgeber sowie für die dem Angestellten überlassenen Ladevorrichtungen. Für die Anschaffung rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge kleiner und mittlerer Größe wird darüber hinaus eine Sonderabschreibung eingeführt. Diese beträgt einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten und ergänzt die reguläre Abschreibungsmöglichkeit. Sie wird von 2020 bis 2030 gewährt.

Steuervorteile für Diensträder

Ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt haben die Volksvertreter die Steuervorteile von Diensträdern verlängert. Überlässt ein Arbeitgeber Beschäftigten ein solches Zweirad, bleibt dies steuerfrei, auch wenn es zugleich privat genutzt wird. Die Sonderabschreibung gilt auch für elektrisch betriebene Lastenfahrräder mit einem Mindest-Transportvolumen von einem Meter und einer Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm.

Die Ausweitung der Förderung soll die Planungssicherheit von Dienstwagennutzern verbessern und mittelfristig die Zahl der E-Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt erhöhen.

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