Akkus sind der teuerste und auch empfindlichste Teil eines E-Autos. Entsprechend wichtig ist die Herstellergarantie. Eine Übersicht.
Eine der großen und bei den ersten Elektroautos noch unbeantworteten Fragen war die nach der Haltbarkeit der Akkus. Nach wie vielen Kilometern würden die Energiespeicher in die Knie gehen und nur noch einen Teil ihrer Leistungsfähigkeit des Neuzustandes besitzen? Auch die Hersteller konnten nur mutmaßen. Entsprechend vorsichtig war man zunächst mit den Garantien.
160.000 Kilometer ist Standard
Heute ist man da schon schlauer. Resultat: Seit einiger Zeit hat sich markenübergreifend ein gewisser Garantie-Standard für E-Auto-Akkus etabliert, der bei acht Jahren und 160.000 Kilometern liegt – je nachdem, was zuerst eintritt. Auf diese Regelung setzt neben dem neuen VW ID.3, dem Opel Corsa-e und dem Porsche Taycan seit kurzem auch der BWM i3, der zunächst nur bis 100.000 Kilometer abgesichert war. Dazu kommen Modelle wie der Bestseller Renault Zoe, der Pionier Nissan Leaf, der Mazda MX-30, der Jaguar I-Pace, der Mercedes EQC, Der Polstar2, der Seat Mii Electric, der Skoda Citigo e iV, der Ford Mustang Mach-E und der Peugeot e-208.
Die Hersteller versprechen für den Akku eine Mindest-Restkapazität, ausgedrückt in Prozent, die nicht unterschritten werden soll. Bei einem Großteil der Hersteller liegt die Mindest-Füllmenge bei 70 Prozent, einige garantieren auch 65 oder 75 Prozent. Nicht wenige Marken nennen allerdings gar keinen konkreten Wert. Honda nennt für den Kleinwagen E weder diesen noch eine Kilometerbegrenzung und verweist auf seine Händler. In der Preisliste des Modells ist nur von 8 Jahren die Rede.
Besonders generös: Tesla und Hyundai
Besonders großzügig in Sachen Laufleistung zeigt sich Elektroauto-Pionier Tesla. Für Model S und Model X liegt die Grenze bei 240.000 Kilometern, bei den kleineren Model 3 und Model Y bei 160.000 bis 192.000 Kilometern. Das sind Bestwerte im Wettbewerbsvergleich – allerdings gab es bei den Amerikanern bis Anfang des Jahres gar kein Kilometer-Limit, sondern nur die auch weiterhin gültige zeitliche Begrenzung auf 8 Jahre.
Diesseits der Luxusliga gewährt Hyundai die besten Bedingungen. Die E-Variante der Limousine Ioniq wird mit einer Garantie über 200.000 Kilometer oder acht Jahre ausgeliefert. Beim Crossover Kona ziehen die Koreaner die Grenze bei 160.000 Kilometern. Das ist etwas verbindlicher als bei der Schwestermarke Kia, die ihre für alle Pkw geltende Sieben-Jahres-Garantie (150.000 Kilometer) kurzerhand auch für die E-Modelle anwendet. Es gibt aber noch vorsichtigere Hersteller. So zieht Renault für den Hochdachkombi Kangoo Z.E die Grenze bereits bei 100.000 Kilometern, rechnet aber mit 75 Prozent Rest-Speicherkapazität. Ebenfalls bei 100.000 Kilometern macht der Kleinstwagen Citroen C-Zero Schluss – bei einem reinen Stadtauto ist das zu verkraften.
Eher konservative Einschätzung
Tendenziell dürften die Kilometer- und Zeitbegrenzungen von den Herstellern eher konservativ und risikoarm gewählt worden sein. Allein schon, weil den meisten Marken nennenswerte Langzeiterfahrung zur Lebensdauer des Akkus fehlt. Aber auch, weil sie so zugeschnitten ist, dass selbst stark beanspruchte und wenig pfleglich behandelte Batterien nicht zu Garantiefällen werden. Negativen Einfluss auf die Lebensdauer beziehungsweise Speicherfähigkeit haben zum Beispiel hohe Schnellladeanteile.
Zudem ist die Traktionsbatterie auch nach einem Kapazitätsverlust von einem Viertel oder Drittel nicht komplett nutzlos – sie speichert halt einfach weniger Energie als bei der Erstzulassung. Ob der Stromvorrat noch alltagstauglich ist, hängt unter anderem von den Nutzeransprüchen und der Ausgangskapazität ab. HM/SP-X
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