Am 1. Januar 2021 treten neue Regeln rund ums Auto- und Motorradfahren in Kraft. Die wohl wichtigsten hängen aber weiterhin in der Warteschleife.
Eigentlich hätte alles längst klar sein sollen. Doch Bundesregierung und Länder suchen weiterhin nach einem Kompromiss bei der Reform des Bußgeldkatalogs. Finden sie ihn im kommenden Jahr, dann gelten unter anderem höhere Strafen für Autofahrer, die Radler gefährden. Und auch zu schnelles Fahren wird härter bestraft. Hintergrund: Weil die im April in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung einen Formfehler enthielt, gelten seit Juli vorübergehend wieder die Regeln des alten Bußgeldkatalogs.
Klar sind hingegen schon diverse Änderungen bei Kfz-Steuer, Emissionen und Spritkosten. So dürfte die Einführung eines CO2-Preises den Liter Diesel und Benzin um etwa 7 bis 8 Cent teurer machen. Dazu kommt die Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, wodurch die Kosten um weitere rund 3 Cent steigen. Sparfüchse tanken also vor Silvester noch mal voll.
Nutzer verbrauchsstarker konventioneller Autos zahlen im kommenden Jahr gleich doppelt drauf. Denn der CO2-Aufschlag bei der Kfz-Steuer bekommt mehr Gewicht, teurer wird es für neu zugelassene Autos mit mehr als 95 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer. E-Auto-Fahrer profitieren hingegen: Die Kfz-Steuerbefreiung für Stromer gilt nun für Erstzulassungen bis Ende 2025. Auch Pendler sollen entlastet werden. Ab dem 21. Kilometer gibt es mehr Geld, die Pendlerpauschale steigt von 30 auf 35 Cent pro Kilometer – unabhängig vom für den Arbeitsweg genutzten Verkehrsmittel.
Wichtig vor allem für die Autohersteller: Der durchschnittliche Flottengrenzwert von 95 Gramm CO2 je Kilometer gilt künftig ohne Hintertür, bei Überschreitung drohen Strafen. Außerdem müssen die Hersteller der EU-Kommission den Realverbrauch jedes einzelnen Fahrzeugs melden. Die Pflicht zum Einbau eines sogenannten „On Board Fuel Consumption Monitor“ ergibt sich aus der ab Januar für alle Neuwagen geltenden Abgasnorm Euro-6d-final, die Euro-6d-temp endgültig ablöst. Strenger werden zudem die Regeln für den NOx-Ausstoß. Auch für Motorräder gelten neue Grenzwerte: Die Euro 5-Norm ist ab Januar für alle neu zugelassenen Motorräder verbindlich. Ein Abverkauf von Euro-4-Lagerbeständen ist aber auch 2021 unter bestimmten Bedingungen noch möglich. SP-X/Titelfoto: pixabay
Add a Comment