Verkehrsgerichtstag

BGH: Akku-Deaktivierung ist illegal

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes darf die Ladefähigkeit eines gemieteten Akkus nicht einfach deaktiviert werden.

E-Autohersteller dürfen die Mietbatterie ihrer Kunden nicht aus der Ferne deaktivieren. Wie der Bundesgerichtshof nun geurteilt hat, stellt das Abschalten der Ladefähigkeit eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.

In dem verhandelten Fall hatte ein Verbraucherschutzverein gegen die Autobank eines französischen Fahrzeugherstellers geklagt. Das Finanzinstitut wickelt die Miete der Batterie ab, während das Elektro-Fahrzeug selbst vom Halter gekauft oder geleast wird. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ist die Möglichkeit vorgesehen, im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags die Auflademöglichkeit der Batterie nach vorheriger Warnung zu sperren. Dagegen hat der klagende Verein Einwand erhoben und in der Vorinstanz Recht bekommen.

Einseitige Vertragsgestaltung

Auch der BGH urteilt im Sinne der Kunden. Die Richter erkannten in dem Mietverhältnis eine einseitige Vertragsgestaltung, mit der die Autobank missbräuchlich die eigenen Interessen auf Kosten der Mieter durchzusetzen versucht. Weil die Sperrmöglichkeit allein auf Seiten des Vermieters liegt, ist der Mieter ist im Konfliktfall gezwungen vor Gericht zu ziehen, um seinen Besitz weiter nutzen zu können. Berufe sich etwa der Mieter auf eine Mietminderung oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln, so laufe er Gefahr, dass der Vermieter die Kündigung erkläre und das Mietobjekt per Fernzugriff sperre, teilt das Gericht in einer Erläuterung mit.

Sperrklausel unwirksam

Weil die Batterie herstellergebunden und mit dem E-Fahrzeug verknüpft ist, hat der Mieter keine zumutbare Möglichkeit, die gesperrte Batterie durch ein anderes Fabrikat zu ersetzen. Mit dem E-Fahrzeug wird somit neben der Batterie ein wesentlich höherwertiger Vermögensbestandteil für ihn unbrauchbar beziehungsweise ein Nutzungsrecht daran entwertet. Die Sperrklausel im Mietvertrag verstößt dem Gericht zufolge daher gegen das Bürgerliche Gesetzbuch und ist unwirksam. (Az.: XII ZR 89/21)

Das Modell mit den Miet-Batterien hat sich bei E-Autos in Deutschland nie durchgesetzt. Hersteller wie Renault argumentierten damit, dem Kunden die Unsicherheiten bei der Haltbarkeit des Energiespeichers abzunehmen. Vielen Autokäufern war aber die Teilung von Fahrzeugbesitz und Batteriemiete nicht geheuer. Nachdem die Miete bei Renault kaum noch eine Rolle spielt, setzt nun beispielsweise der chinesische Hersteller Nio auf ein vergleichbares Modell. SP-X/Titelfoto: pixabay

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