Der Bundestag verabschiedet das Schnellladegesetz und Regelungen zum autonomen Fahren – das betrifft vor allem Robo-Shuttles.
Ein schnelleres Ladenetz für E-Autos und mehr Rechte für autonome Fahrzeuge: Der Bundestag hat zwei wichtige Mobilitätsgesetze verabschiedet. Das Schnelllade-Gesetz („SchnellLG“) will dafür sorgen, dass E-Mobile endgültig langstreckentauglich werden. Sie sollen dank rund 1.000 neuen Standorten mit mindestens 150 kW starken Gleichstrom-Ladern („Hochleistungs-Schnellladepunkte“) alle Strecken innerhalb Deutschlands ohne nennenswerten Umweg zurücklegen können. Das Netz soll so dicht sein, dass die nächste Säule immer maximal zehn Minuten Fahrt entfernt ist, die Zahl der Steckdosen muss nach Ansicht des Parlaments so hoch sein, dass in der Regel jeweils nicht mehr als 5 Minuten Wartezeit entstehen.
Lader mit mindestens 150 kW
Die Ausschreibung der Standorte erfolgt europaweit. Damit nicht nur die attraktiven Orte besetzt werden, ist eine Bündelung geplant. Betreiber müssen neben hochfrequentierten also auch gleichzeitig weniger einträgliche Anlagen bauen. So soll vor allem dem Ausbau im ländlichen Raum nutzen. Insgesamt rechnet das Gesetz mit Investitionen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Der Bund will sich, wenn erforderlich, anteilig daran beteiligen.
Neben dem für E-Auto-Fahrer wichtigen Gesetz hat der Bundestag auch neue Regelungen zum autonomen Fahren verabschiedet. Demnach können hochautomatisierte Fahrzeuge (SAE-Level 4) künftig im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein. Allerdings zunächst nur in festgelegten Betriebsbereichen. Gedacht ist dabei vor allem an Robo-Shuttles für den Kurzstreckenverkehr von Personen oder Gütern – etwa an Flughäfen, auf Messen oder in klar definierten Innenstadtbereichen. Auf den autonomen Verkehr mit Privatautos passen die Regeln nicht. SP-X/Titelfoto: enercity
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