Der Bundesrat beschließt den neuen Bußgeldkatalog. Es gibt keine verschärften Fahrverbote, aber deutlich höhere Strafen.
Die ursprünglich für 2020 geplante und aufgrund eines Formfehlers aufgehobene Verschärfung des Bußgeldkatalogs wurde am 8. Oktober 2021 einstimmig vom Bundesrat in veränderter Form verabschiedet. Die neue Kompromissformel setzt wie ursprünglich geplant auf deutlich höhere Bußgelder und die Einführung neuer Tatbestände. Die ursprünglich vorgesehenen verschärften Fahrverbote werden hingegen nicht eingeführt. Spätestens im November wird der überarbeitete Bußgeldkatalog offiziell eingeführt.
Bußgelder verdoppelt
Tempovergehen werden darin deutlich teurer, die Fahrverbotsgrenzen bleiben hingegen unverändert. Für Verstöße bis zu 10 km/h innerorts steigt das Bußgeld zum Beispiel von 15 auf 30 Euro, während sich bei Überschreitungen von 16 bis 20 km/h das Verwarngeld von 35 auf 70 Euro erhöht. Eine Überschreitung von 41 bis 50 km/h kostet 400 statt 200 Euro; wie bisher werden zudem zwei Flensburg-Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Wer außerorts das Tempolimit zum Beispiel um 16 bis 20 km/h überschreitet, muss künftig 60 statt bisher 30 Euro zahlen.
Neuer Tatbestand
Teurer wird es außerdem für Falschparker. Wer auf Rad- oder Gehwegen sowie in zweiter Reihe regelwidrig hält oder parkt, muss mit Bußgeldern von bis zu 110 Euro rechnen. Bei Halteverstößen mit Behinderungen oder Gefährdungen kommt künftig noch ein Punkt in Flensburg obendrauf. Wer einen Behindertenparkplatz blockiert, wird 55 statt 35 Euro zahlen müssen. Eine Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Falschparker wird mit bis zu 100 Euro geahndet. Als neuer Tatbestand wird zudem das unberechtigte Parken auf Flächen für E-Autos eingeführt. Wer auf entsprechend markierten Bereichen mit einem Pkw ohne E-Nummernschild steht, muss mit 55 Euro Verwarngeld rechnen.
Rettungsgasse
Teuer wird es bei Nichtbilden oder dem unerlaubten Nutzen einer Rettungsgasse. Neben Bußgeldern von 200 bis 320 Euro drohen außerdem noch ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Flensburg-Punkte. Mit der Novelle wird außerdem der Überholabstand bei Radfahrern explizit auf mindestens 1,50 Meter innerorts sowie 2,0 Meter außerorts festgelegt. Lkw über 3,5 Tonnen dürfen zudem innerorts beim Rechtsabbiegen nur noch Schritttempo fahren, sofern dort mit Radfahrern und Fußgängern zu rechnen ist. Ein Vergehen wird mit 70 Euro geahndet. Schließlich wird das Bußgeld für Auto-Poser von 20 auf 100 Euro steigen. SP-X/Foto: Vitronic
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