Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung zur Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur eingeleitet.
Der gemeine E-Auto-Fahrer hat mehr Plastik in seiner Geldbörse und mehr Apps auf seinem Handy. Denn die in der Öffentlichkeit aufgestellten Ladesäulen sind nicht einheitlich zugänglich: unterschiedliche Preise und Bezahlsysteme machen es nicht nur dem potenziellen Nutzer schwer, auch die Transparenz leidet. Das Bundeskartellamt will diesen Dschungel nun durchleuchten.
Ladesäulen unterliegen nicht der Regulierung
Denn der Aufbau und Betrieb von Ladesäulen unterliegt derzeit nicht der für Stromnetze geltenden umfassenden Regulierung. Mögliche Wettbewerbsprobleme in diesem Bereich können aber mit Hilfe des Kartellrechts aufgegriffen werden, heißt es vom Bundeskartellamt in einer Mitteilung. Und: Für die Gewährleistung eines funktionsfähigen Wettbewerbs sind neben dem diskriminierungsfreien Zugang zu geeigneten Standorten für Ladesäulen auch die konkreten Nutzungsbedingungen an den Ladesäulen von ausschlaggebender Bedeutung.
Gegenstand der Untersuchung sollen auch die verschiedenen Vorgehensweisen der Städte und Kommunen bei der Bereitstellung geeigneter Standorte und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Betreibern von Ladestationen sein. Das Bundeskartellamt wird ebenfalls die Rahmenbedingungen für den wettbewerblichen Aufbau von Ladesäulen an den Bundesautobahnen in den Blick nehmen.
„Wettbewerbsprobleme identifizieren“
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: „Wir wollen in dieser frühen Marktphase der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge strukturelle Wettbewerbsprobleme identifizieren, um einen Beitrag zu einem erfolgreichen Ausbau zu leisten. Der Aufbau einer flächendeckenden E-Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung für den Erfolg der Elektromobilität in Deutschland. Für die Entscheidung von Verbrauchern, auf Elektromobilität umzusteigen, sind die Bedingungen und Preise für das Laden im öffentlichen Raum von zentraler Bedeutung. Der Markt ist natürlich noch im Entstehen. Aber uns erreichen schon jetzt vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen.“
Zur Durchführung der Sektoruntersuchung wird das Bundeskartellamt die maßgeblichen Akteure in zwei Ermittlungsphasen befragen. In der ersten Phase sollen vor allem der Stand des Aufbaus der öffentlichen Ladeinfrastruktur und die aktuelle Praxis der Städte, Kommunen und weiterer Akteure bei der Planung und Bereitstellung geeigneter Standorte ermittelt werden. Darauf aufbauend sind in der zweiten Phase vertiefte Ermittlungen vorgesehen, die insbesondere auch Fragen des Zugangs von Mobilitätsdienstleistern und Ladekunden zu den Ladesäulen abdecken.
Die Ermittlungsergebnisse sowie daraus zu ziehende wettbewerbliche Schlussfolgerungen werden im Anschluss der Öffentlichkeit in einem Bericht vorgestellt. HM
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