Eine PV-Anlage muss her. Teil 11 des Erfahrungsberichtes eines Solaranlagenbetreibers. Die Steuer, Teil 2…
Mittlerweile ist dickster Winter und die Stromausbeute entsprechend mau. Naja, ab und zu kommen wir mit selbst produziertem Strom durch den Tag ohne zuzukaufen; das E-Auto mit eigenem Strom zu laden ist aber illusorisch.
Seit Oktober 2022 müssen kleinere Anlagen nicht mehr auf 70 Prozent Leistung runtergeregelt werden, und wir haben vor einigen Tagen eine Anfrage an unseren Strompartner gestellt, wie er damit umzugehen gedenkt, und ob das für uns (9,88 kWp) überhaupt relevant ist. Bislang keine Antwort. Zur Erinnerung: Wir haben einen Cloudvertrag mit unserem PV-Partner geschlossen, der festschreibt, dass wir unsere gesamte Ernte an diesen abtreten und im Gegenzug 6.000 kWh jährlich kostenlos zurück bekommen. Was darüber hinaus geht, kostet rund 32 Cent je kWh – fest für 12 Jahre. Dadurch können wir das E-Auto auch nachts laden ohne Strom zukaufen zu müssen.
Nur Kopfschütteln: die Steuer
Doch das Thema, das uns seit unserem letzten Eintrag vom 8. November 1022 beschäftigt, ist weiterhin die Steuer. Nach dem Hickhack, den wir in Teil 10 schilderten, ging es nämlich noch weiter. Zunächst kam Anschreiben, wir mögen doch bitte die Umsatzsteuer-Anmeldung für die Anlage tätigen. Wie bitte? Die liegt doch schon seit langem vor. Dem Schreiben beigefügt war ein dicker Fragebogen. Also haben wir die Quittungen der Übermittlung unseres Steuerberaters sowie ein Anschreiben, dass das schon seit Wochen geschehen sei, ans FA geschickt.
Noch ein Fragebogen
Kurz vor Weihnachten kam ein weiteres Schreiben mit einem kleinen Fragebogen (Warum????) mit der Bitte diesen auszufüllen, was wir gehorsam taten. Zeitgleich hatte unser Steuerberater weitere Belege sowie die Rechnung zur Anlage ein weiteres Mal (insgesamt liegt diese Rechnung dem FA dreifach vor) versendet und uns mitgeteilt: „Das sind Standard-Schreiben und ein gutes Zeichen für Ihre Erstattung“. Toll. Das war am 10. Januar 2023. Seitdem herrscht Ruhe.
WIESO?
Was für ein Papierkrieg! Und das nur wegen einer Routineangelegenheit. Wie viele PV-Anlagen werden im Jahr angemeldet? Ist das immer so ein Chaos? Ich wundere mich nicht, dass die Finanzbeamten überlastet sind. Zur Erinnerung: Unsere Anlage ist am 27. Juli 2022 ans Netz gegangen. Immerhin hat man uns die Vereinfachungsregelung bei der Einkommenssteuer zugestanden; die Umsatzsteuervoranmeldung bleibt uns aber erhalten.
Das Taubenproblem
Bei der Taubenabwehr hat es indes Fortschritte gegeben. Ein Taubenpaar hat sich eine Stelle unter unserer Anlage als ausgesucht und ließ sich nur kurzfristig vertreiben. Deren Gurren war sogar durch das gut gedämmte Dach zu hören. Wir haben die große Fläche unserer Anlage mit Taubensicherung abgedichtet. Info für Tierfreunde: Das Paar hat noch nicht gebrütet.
Hier geht es zu Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9 und Teil 10 unseres Erfahrungsberichts. Titelfoto: pexels
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