Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes soll die Versteuerungsgrenze von rein elektrischen Dienstwagen angehoben werden.
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes will die Bundesregierung auch die private Versteuerung von rein elektrischen Dienstwagen großzügiger gestalten. Für die private Nutzung eines Dienstwagens muss derzeit – unabhängig von den gefahrenen Kilometern – pauschal maximal ein Prozent des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei Elektroautos bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro sind es sogar nur 0,25 Prozent, bei Preisen darüber 0,5 Prozent.
Von 60.000 auf 80.000 Euro
„Zur Steigerung der Nachfrage unter Berücksichtigung der Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und um die gestiegenen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge praxisgerecht abzubilden, wird der bestehende Höchstbetrag von 60.000 auf 80.000 Euro angehoben“, heißt es nun in der Regierungsvorlage (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EstG).
Mit dem „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz „Wachstumschancengesetz“ – soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden. Außerdem sollen Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können. Titelfoto: AdobeStock
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