Aachen muss noch keine Diesel-Fahrverbote verhängen. Das Oberverwaltungsgericht machte aber strenge Vorgaben für einen neuen Luftreinhalteplan.
Aachen kommt zunächst um Diesel-Fahrverbote herum. Das Land NRW muss laut „Automobilwoche“ und der Nachrichtenagentur dpa den Luftreinhalteplan für die Stadt überarbeiten. Wie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster urteile, muss das Land zeitnah einen neuen Plan mit aktuelleren Zahlen und korrekten Prognosen liefern.
Mit diesem Urteil gab das Gericht der Deutschen Umwelthilfe (DUH/wir berichteten) als Klägerin Recht (Az.: 8 A 2851/18). Der derzeitige Plan sei rechtswidrig, weil mit fehlerhaften Prognosen und einer veralteten Datenbasis aus dem Jahr 2015 als Grundlage gearbeitet worden sei.
Sollten auf Basis der neuen Planung erneut die Grenzwerte nicht eingehalten werden, müsste die Aufsichtsbehörde auch Diesel-Fahrverbote vorsehen. Tut sie das nicht, muss ausdrücklich erklärt werden, warum ein Fahrverbot nicht infrage kommt. Das Gericht signalisierte auch, wo es eine Schmerzgrenze sieht. Sollten die Grenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel weiterhin mit mehr als 10 Prozent überschritten werden, seien Fahrverbote kaum mehr zu vermeiden.
Was ist mit den anderen Kommunen?
Dieser Hinweis gilt auch für die weiteren, in Nordrhein-Westfalen anhängigen 13 Verfahren. Darauf hat das OVG in seiner mündlichen Urteilsbegründung hingewiesen. Diesel-Fahrverbote müssten immer verhältnismäßig sein. Das Gericht ließ Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Der Vorsitzende Richter des 8. Senats am OVG, Max-Jürgen Seibert, appellierte aber an die DUH und die Landespolitik, auf Revision zu verzichten und gemeinsam nach Lösungen für die noch ausstehenden Klagen in NRW zu suchen. Dafür sehe er nach dem Verfahren gute Chancen.
Wie hoch war die Belastung in Aachen?
Beide Seiten hätten sich doch angenähert, und die DUH habe in anderen Bundesländern bewiesen, dass solche Lösungen möglich seien. „Wir gehen gerne auf die Landesregierung zu“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach dem Urteil.
An den Hauptbelastungsstellen in Aachen gab es zuletzt Messwerte von 49 bis 51 Mikrogramm pro Kubikmeter. Überhöhte Stickstoffdioxid-Werte (NO2) sind der Grund für Fahrverbote für ältere Diesel in Stuttgart, Hamburg und Darmstadt. Auch Berlin will voraussichtlich noch in diesem Jahr in einigen Straßen Diesel-Fahrverbote verhängen. Andere Städte könnten folgen. HM/Automobilwoche/Foto: pixabay
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