Es geht nicht nur um Diesel-Fahrverbote für Aachen: Am Mittwoch wird ein wegweisendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW erwartet.
Im Rechtsstreit um drohende Diesel-Fahrverbote wird das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen am kommenden Mittwoch, den 31. Juli, eine erste Entscheidung treffen. Nach Angaben einer OVG-Sprecherin will das Gericht mit dem ersten Urteil für die Stadt Aachen auch wegweisende Hinweise für die andere betroffenen Städte verkünden (AZ.: 8 A 2851/18). In den Verfahren klagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne der Bezirksregierung Köln.
Welche Maßnahmen hat Aachen ergriffen?
Die Stadt Aachen hofft, mit ihrem überarbeiteten Luftreinhalteplan und ihren Sofortmaßnahmen das drohende Fahrverbot noch abwenden zu können. Die Maßnahme mit dem stärksten Effekt sei die abgeschlossene Umrüstung der Busflotte mit einem speziellen Schadstofffilter. „Da sind knapp 100 Busse umgerüstet worden, sodass wir da auch von spürbaren Ergebnisverbesserungen in den Luftwerten wirklich reden können“, sagte Stadtsprecher Bernd Büttgens. Die Stadt habe ihren Dienstverkehr auf E-Mobilität umgestellt und die Parkgebühren erhöht, damit Autofahrer nicht lange suchen, sondern direkt ins Parkhaus fahren.
Wie ein potenzielles Fahrverbot aussehen könnte, sei nicht klar. Büttgens: „Wir haben als Stadt Aachen immer gesagt, wir halten nichts davon, einzelne Straßenzüge zu sperren, weil die Erfahrung aus allen anderen Städten zeigt, der Verkehr sucht sich seinen Weg.“ Infrage käme in dem Fall „eventuell“ das Gebiet der Umweltzone.
In welchen Städten klagt die DUH?
In NRW sind zahlreiche Klagen der DUH anhängig. Betroffen sind unter anderen Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf und Essen. Im September folgt dann eine Verhandlung zu möglichen Fahrverboten in Köln.
Das Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Münster hatte sich im Mai an zwei Tagen von Experten die Entstehung und Bedeutung von Grenzwerten erklären lassen. Mehrere Wissenschaftler beantworteten dabei Fragen des Gerichts. Der Vorsitzende Richter des 8. Senats machte bei der Anhörung seine Meinung deutlich: „Die Probleme hätten verhindert werden können, wenn, wie in anderen Ländern, Emissionsprobleme frühzeitig in Angriff genommen worden wären“, sagte Max-Jürgen Seibert. Gleichzeitig machte der Verwaltungsrichter deutlich, dass Fahrverbote immer auch verhältnismäßig sein müssten.
Auch die Landespolitik schaut gespannt nach Münster. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) war bei dem Erörterungstermin im Mai bereits über Stunden im Gericht dabei. Für die Entscheidung am Mittwoch kündigte sie nach Angaben einer Gerichtssprecherin ebenfalls ihr Kommen an. HM
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