E-Lkw

E-Lkw laden: Bund will neue Wege gehen

Beim Aufbau eines Ladenetzes für E-Lkw will der Bund Fehler wie beim Pkw vermeiden und setzt auf das Durchleitungsmodell.

Der Bund will beim Aufbau der Infrastruktur beim Lkw-Laden einiges anders machen – und einem möglichen Marktchaos (wie beim E-Auto) vorbeugen. Die ersten Infos zur Ausschreibung des initialen Lkw-Ladenetzes an Autobahn-Parkplätzen wurden jetzt veröffentlicht.

Demnach soll der Elektro-Lkw beim Fahrstromladen an der Autobahn nicht in die Roaming-Falle fahren. Statt des vom E-Pkw bekannten intransparenten Tarifsystems plant die Nationale Leitstelle Elektromobilität für den Güterverkehr ein sogenanntes Durchleitungsmodell. Speditionen können dann an allen öffentlichen Ladesäulen ihren eigenen Stromvertrag nutzen, unabhängig vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber. Dieser soll durch ein Infrastrukturentgelt ebenfalls auf seine Kosten kommen.

Bekannt ist das Durchleitungsmodell vom Haushaltsstrom-Markt. Kunden sind mit ihrem Stromvertrag dort nicht an den örtlichen Lieferanten gebunden. Die Übertragung auf die Lkw-Ladestationen soll vor allem Preiswucher verhindern, erhöht aber auch Transparenz und Kostenkontrolle. „Das ist ein Novum und wird sicherlich für Wirbel sorgen“, gab Johannes Pallsch, Chef der zuständigen Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, in einem Hintergrundgespräch mit „electrive.net“ denn auch unumwunden zu. „Wir wollen nicht sehen, dass man künstlich etwas teurer macht, um Wettbewerb zu reduzieren.“

E-Lkw: Preiswucher verhindern

An den Lkw-Ladeparks soll eine Mischung aus CCS- und MCS-Ladepunkten entstehen. An beide Technologien werden Vorgaben gestellt. Die wichtigste: Beim (nicht final zertifizierten) Megawatt Charging System wird eine Dispenser-Lösung gewünscht! Die Leistungseinheiten sollen sich also im Hintergrund der Ladeparks befinden, wohl um wertvolle Flächen auf den Parkplätzen sparen und möglichst dicht bauen zu können.

Anforderungen an CCS-Ladepunkte:

  • Zum Zwischenladen: Nennladeleistung mind. 400 kW (800 V / 500 A)
  • Zum Übernachtladen: Nennladeleistung mind. 100 kW (800 V / 125 A)
  • Spannungsbereich mindestens 200 V bis 920 V
  • Energieeffizienz bei Nennlast: mindestens 95%

Anforderungen an MCS-Ladepunkte:

  • Schnelles Zwischenladen in 45-minütiger Lenkzeitunterbrechung
  • Nennladeleistung mind. 1 MW (800 V / 1250 A)
  • Mindestladeleistung 800 kW (geteilte Leistungseinheiten)
  • Spannungsbereich mind. 500 V bis 1000 V

E-Auto-Fahrer leiden aktuell stark unter teils sehr hohen Roaming-Aufschlägen, wenn sie an Säulen laden, die nicht direkt von ihrem E-Mobilitätsprovider betrieben werden. Neben dem Nutzen des eigenen Stromvertrags sollen an Lkw-Ladesäulen auch das Ad-hoc-Laden sowie das Laden über einen eigenen Fahrstromvertrag möglich sein. Beide Modelle kennt man auch vom E-Pkw.

Die Ausschreibung für die Ladeinfrastruktur an zunächst rund 130 unbewirtschafteten Rastplätzen könnte noch im laufenden Jahr starten. Die für 220 bewirtschaftete Raststätten soll folgen. HM/SP-X/Titelfoto: Daimler Truck

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