E-Scooter

E-Roller gelten vor Gericht als Autos

Elektro-Tretroller sind keine Fahrräder, sondern Kraftfahrzeuge. Entsprechend streng sind die Promillegrenzen, wie ein Oktoberfestbesucher nun erfahren musste.

Für die Nutzer von E-Tretrollern gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Wer einen elektrischen Scooter mit mehr als 1,1 Promille lenkt, ist absolut fahruntauglich, wie das Bayerische Oberlandesgericht laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ nun geurteilt hat. Das Fahren mit einem derartigen Alkoholspiegel ist demnach eine Straftat und wird mit Geldstrafe und Führerscheinentzug geahndet.

Oktoberfestbesucher angeklagt

Angeklagt war ein Besucher des Oktoberfests, der für die letzten Meter des Heimwegs einen E-Roller genutzt hatte und in mit 1,35 Promille in eine Polizeikontrolle geraten war. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe von 2.200 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art – inklusive E-Roller. Der Führerschein wurde darüber hinaus für sieben Monate eingezogen. Den Einwand, der Roller sei wie ein Fahrrad zu bewerten, womit die Promille-Obergrenze von 1,6 gelten würde, akzeptierten die Richter nicht. Sie beriefen sich auf die seit 2019 geltende Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die E-Roller, Hoverboards, Segways und ähnliche Micro-Mobile als Kraftfahrzeuge einstuft. SP-X Titelfoto: Audi

Add a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *