Förderprogramm

Förderprogramm für elektrische Dienstwagen

Die Bundesregierung hat nun ein Förderprogramm für rein elektrische Dienstwagen auf den Weg gebracht.

Die Bundesregierung will Elektroautos wieder mehr fördern – und zwar im Dienstwagenbereich. Neue Abschreibungsregeln sollen dies bewirken, die noch in das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) aufgenommen werden sollen, wie die Regierung am Mittwoch beschlossen hat. Zum Jahresende 2023 hatte die Regierung sämtliche Förderungen für Elektroautos gekappt.

Zwei Instrumente stehen dafür zur Verfügung: Eine neue Sonderabschreibung soll dafür sorgen, dass Unternehmen die Investitionskosten für neue Elektro-Fahrzeuge schneller steuerlich geltend machen können. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden. Die Regelung soll befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 gelten.

Steuervorteile für Unternehmen und Nutzer

Zweitens wird die Dienstwagenbesteuerung für Elektro-Fahrzeuge erweitert. Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, zahlen über die pauschale Ein-Prozent-Versteuerung weniger an das Finanzamt. Dies gilt bislang nur, wenn das Auto nach dem Bruttolistenpreis höchstens 70.000 Euro kostet. Dieser Betrag wird nun auf 95.000 Euro angehoben. Die neue Höchstgrenze gilt für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft werden beziehungsweise wurden. Beide Instrumente werden nach ihrer Einführung also rückwirkend gelten.

Laut „Handelsblatt“ und „Zeit“ ist Förderprogramm eine Reaktion auf die Krise bei Volkswagen. Bei dem Unternehmen hat die Konzernspitze Werksschließungen und Entlassungen nicht mehr ausgeschlossen. Titelfoto: Volvo

Add a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *