Im Mai tritt ein von der Bundesregierung beschlossenes Gesetzespaket zum autonomen Fahren in Kraft – inklusive „technischer Aufsicht“.
Der Weg für fahrerlose Autos auf deutschen Straßen ist frei. Die Bundesregierung hat nun ein Gesetzespaket zum autonomen Fahren beschlossen, das den Betrieb von selbst fahrenden Robotermobilen erlaubt. Es soll im Mai in Kraft treten und mindestens bis zur Etablierung einer europaweiten Regelung gelten. Die Regierung will mit den getroffenen Regelungen die gute Position der Bundesrepublik und der hiesigen Autoindustrie in diesem Technik-Feld sichern.
Das neue Gesetz bezieht sich vor allem auf Autos, die ohne Fahrzeugführer autonom unterwegs sind, also ohne Sicherheitsfahrer an Bord auskommen. Bei diesen sogenannten Level-4-Fahrzeugen handelt es sich in erster Linie um Robotaxis, Shuttle-Busse oder automatisierte Lieferwagen. Für private Pkw dürfte Level-4-Technik zunächst keine große Rolle spielen.
Nur in bestimmten Bereichen
Erlaubt wird das fahrerlose Fahren von dem Gesetz nur in jeweils bestimmten, festgelegten Betriebsbereichen, die von dem Fahrzeug nicht verlassen werden dürfen. Dabei kann es sich um bestimmte Innenstadt-Regionen oder einen Universitäts-Campus handeln, aber auch um Autobahnen-Etappen oder spezielle Abschnitte anderer Straßen. Für die Genehmigung sind die Bundesländer zuständig.
Während des Betriebs müssen die Roboterautos von einer Art Leitwarte – im Entwurf als „Technische Aufsicht“ bezeichnet – überwacht werden, die bei Problemen oder Gefahren eingreift, aber nicht permanent das Geschehen überwacht. Das Gesetz spricht dabei von natürlichen Personen, die das Fahrzeug aus der Ferne deaktivieren und freigeben können. Letztlich bleibt demnach ein Mensch für den unfallfreien Betrieb verantwortlich – auch wenn dieser nicht mehr an Bord sitzen muss. Gleichzeitig soll aber auch das Fahrzeug in der Lage sein, jederzeit in einen sicheren Betriebszustand zu schalten – notfalls also beispielsweise anzuhalten. Die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Leitwarte soll über eine „ausreichend sichere Funkverbindung“ erfolgen.
Halter müssen Daten speichern
Die Halter sollen darüber hinaus verpflichtet werden, die während der Fahrt anfallenden Daten zu speichern und bei Bedarf an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder Forschungseinrichtungen weiterzuleiten. Das soll bei der Weiterentwicklung der Technik des autonomen Fahrens helfen. Denn die ist – das weiß auch der Gesetzentwurf – zum Start nicht perfekt. SP-X/Titelfoto: Mag
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