Laut einer Umfrage bereitet die Einrichtung von Lademöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern weiterhin Probleme.
Seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Dezember 2020 können Mieter und Eigentümer leichter einen Anspruch auf eine Lademöglichkeit durchsetzen – in der Theorie. Doch in der Praxis sind die Herausforderungen noch immer groß. Der Ausbau von Photovoltaik, Erweiterungsmöglichkeiten für Ladestationen und der Mangel an Handwerkern sind nur einige der Hürden – oft ist das Laden im Mehrfamilienhaus an der eigenen Wallbox noch mehr Wunsch als Wirklichkeit.
Das unterstreicht auch eine Umfrage des ADAC in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung UScale. Mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) berichtet von Problemen bei der Planung und Organisation von Ladelösungen innerhalb der Hausgemeinschaft. Die Abstimmung innerhalb der Eigentümergesellschaft (ETG) empfand rund ein Drittel (31 Prozent) als besonders schwierig. Fast die Hälfte (45 Prozent) wünscht sich sogar, auf einen ETG-Beschluss verzichten zu können. Die Suche nach einer geeigneten, technischen Ladelösung stellt für 56 Prozent eine Herausforderung dar. Fast jeder zweite Befragte nennt die hohen Kosten als problematisch und nahezu ein Viertel (24 Prozent) hat Mühe, überhaupt einen Elektriker zu finden.
Hauptproblem: die Kosten
Entscheidend für die Wahl einer Ladelösung sind für 65 Prozent die Kosten. Als Hürde werden von den meisten Befragten (59 Prozent) Finanzierungsprobleme, einschließlich Fragen zu Fördermitteln, genannt. 22 Prozent der Befragten wünschen sich eine Komplettlösung aus einer Hand: von der Information und Planung über die Montage bis zum Betrieb und der Abrechnung.
Der ADAC fordert, dass die Bundesregierung die rechtlichen und baulichen Hindernisse beseitigt, die den Ausbau von Ladeinfrastruktur behindern. Dazu müssen die im Masterplan Ladeinfrastruktur vorgesehenen Maßnahmen zur Ertüchtigung und Digitalisierung von Hausanschlüssen sowie die Evaluation und Überarbeitung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) umgesetzt werden.
Wer sich eine Ladevorrichtung in der Tiefgarage installieren lassen möchte, sollte sich beim Vermieter oder Wohnungseigentümer eine Genehmigung für den Einbau am Stellplatz oder auf dem Gelände der Wohnanlage einholen. Wichtig ist es zudem, vorab die Expertise eines Fachmanns hinzuzuziehen.
Zur Methodik der Umfrage: In der aktuellen Erhebung wurden Mieter und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern befragt. Im Detail waren dies Besteller, Käufer und Besitzer von E-Fahrzeugen in Deutschland, die eine Ladelösung für zuhause suchen oder vor kurzem gekauft haben. Die Stichprobe bestand aus 716 Personen. Titelfoto: ADAC/Martin Hangen
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