In Berlin können Mitarbeiter eines Berliner Unternehmens über dessen Stromvertrag laden – und nutzen das Durchleitungsmodell.
Nach erfolgreich abgeschlossenen Pilotprojekten in Berlin und Hamburg überführen die LichtBlick eMobility GmbH und decarbon1ze nun das Durchleitungsmodell für Ladesäulen in den Regelbetrieb. Mitarbeiter/innen eines Berliner Arbeitgebers können den Stromvertrag ihres Anbieters zu Ladepunkten, die von der LichtBlick eMobility GmbH betrieben werden, mitnehmen. Damit ist der Strombezug an diesen Ladesäulen nicht mehr an deren Betreiber gekoppelt. Auch das Laden über das heute übliche Roaming ist möglich. LichtBlick betreibt deutschlandweit etwa 10.000 Ladepunkte.
Grundlage für die Tariferweiterung an Ladepunkten ist die bereits 2021 in Kraft getretene Vorgabe „Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob)“ der Bundesnetzagentur. Dafür werden virtuelle Bilanzkreise genutzt. Über diese erfolgt die Zuordnung der geladenen Strommengen. Dabei werden die Abrechnungsdaten an der Ladesäule zu den Netzbetreibern und dem Stromanbieter durchgeleitet, über den Bilanzkreis des eigenen Stromanbieters wird die Strommenge dann erfolgreich abgerechnet.
„Wettbewerb an der Ladesäule“
Dazu erklärt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick: „Wir freuen uns, dass wir so schnell und kostengünstig das Durchleitungsmodell an unseren Ladesäulen implementieren konnten. Dies ermöglicht erstmals Wettbewerb an der Ladesäule und erlaubt darüber hinaus auch Flottenbetreibern eine problemlose Auditierung der CO2-Bilanzierung, da nun Herkunftsnachweise des Stromlieferanten berücksichtigt werden können.“
Das Durchleitungsmodell ermöglicht heute bereits einen diskriminierungsfreien Zugang von Stromanbietern zu öffentlichen und halb-öffentlichen Ladesäulen. Damit können E-Mobilistern an Ladesäulen unterwegs den Stromanbieter ihrer Wahl auswählen und an jede teilnehmende Ladesäule mitnehmen. Preise und Stromqualität werden transparent. Fairer Wettbewerb und damit auch verbraucherfreundliche Preise an öffentlichen Ladesäulen werden so gefördert. Gleichzeitig erhalten die Betreiber für Installation, Betrieb und Wartung ein Nutzungsentgelt, das auch eine angemessene Rendite des eingesetzten Kapitals sicherstellt. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird damit unabhängiger von staatlicher Förderung.
Zuletzt machten das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), die Autobahn GmbH des Bundes und die Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur das Durchleitungsmodell beim E-Lkw-Ausschreibungskonzept an rund 130 unbewirtschafteten Rastanlagen zur Voraussetzung. Titelfoto: Dekra
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