Die Bundesregierung lehnt die Verschiebung der Schnelllader-Pflicht ab. Jedoch sind Härtefallregelungen möglich.
Auch wenn deren Zahl in den vergangenen Jahren – besonders an Autobahnen – deutlich gesunken ist: Es gibt immer noch viele Tankstellen ohne Ladesäulen. Das soll sich ändern: Die Schnelllader-Pflicht an Tankstellen soll wie geplant 2028 kommen. Die Bundesregierung hält die Umsetzungsfrist unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus verschiedenen Förderprogrammen weiterhin für realistisch. Das hat sie nun auf eine Anfrage des Parlaments hin mitgeteilt. Branchenvertreter hatten zuvor eine Verschiebung bis 2030 oder 2032 gefordert. Das lehnt die Regierung ab: Eine Verlängerung würde die Wirksamkeit der Maßnahme im Hinblick auf den Markthochlauf der E-Mobilität reduzieren.
Schnelllader-Pflicht: Basisversorgung sicher stellen
Der aktuelle Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes sieht vor, dass ab 2028 alle Tankstellenketten mit mindestens 200 Standorten an jedem Standort mindestens eine Schnellladesäule mit 150 kW oder mehr Leistung zur Verfügung stellen. Verschiedene Flexibilisierungsmechanismen und eine Härtefallregelung sollen jedoch Ausnahmen ermöglichen.
Die Versorgungsauflage für Tankstellen geht auf den „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ zurück, den die Regierung im Oktober 2022 beschlossen hatte – damals mit dem Ziel, dass bis Ende 2026 an mindestens 75 Prozent der Tankstellen Schnelllader mit mindestens 150 kW in Betrieb sein sollen. Dieses Ziel wurde aber später abgeschwächt, als die Auflage auf die größeren Tankstellenketten beschränkt wurde. Zudem wurde der Zeitrahmen bis 2028 verlängert.
Ziel der Regelung ist es, in der noch frühen Phase der Elektromobilität eine Basisversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im gesamten Land sicherzustellen. Die Bundesregierung sieht die Verpflichtung dabei als Ergänzung zum Deutschlandnetz. Am Ziel, bis 2030 rund 15 Millionen E-Autos auf der Straße zu haben, hält sie fest. SP-X/Titelfoto: Aral
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