E-Dienstwagen

Sonderabschreibung für E-Autos 2025

Über eine Sonderabschreibung will die Regierung 2025 E-Autos fördern – allerdings betrifft das nicht den Privatmarkt.

Lange hat die Regierungskoalition um das Steuerpaket 2025 gerungen. Am Wochenende wurden erste Ergebnisse bekannt. Neben den Ausgaben wurde auch eine „Wachstumsinitiative“ festgelegt, die „neue Impulse für ein sicheres, wettbewerbsfähiges und zukunftsfähiges Deutschland“ setzen soll“. Hierfür stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung – und es könnten sein, dass auch Elektroautos wieder gefördert werden.

Wie das Online-Portal „electrive.net“ berichtet, werde es aber keine direkte Förderung wie den früheren Umweltbonus geben. Stattdessen seien von Abschreibungsmöglichkeiten für Selbstständige und Unternehmen die Rede. Das soll ganz offensichtlich die Anschaffung von Elektrofahrzeugen in gewerblichen Flotten fördern.

Konkret sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck in der Pressekonferenz zur Vorstellung des Haushaltes 2025: „Es gibt eine Sonderabschreibung für E-Mobile. Die auf einen Impuls wartende Automobilindustrie kriegt durch unsere Beschlüsse nochmal einen Push. Das kann das Klima gut gebrauchen, das kann die deutsche Automobilindustrie gut gebrauchen.“

Ganz neu ist die Möglichkeit zur Sonderabschreibung elektrischer Fahrzeuge indes nicht. Bereits im Wachstumschancengesetz wurde die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung eingeführt – allerdings nur mit Wirkung bis zum Jahresende 2024. Es könnte also durchaus sein, dass diese nur fortgesetzt wird. Titelfoto: VW

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