Elektroauto-Pionier Tesla führt eine Laufleistungsbegrenzung bei der Garantie ein, steht aber für die Mindestkapazität der Akkus ein.
Der Elektroautohersteller Tesla ist ja bekannt für seine ganz eigenen Wege. Sogar den Strom an den Schnellladesäulen hatte man für das Model S lange Zeit kostenlos zapfen lassen, womit seit kurzem Schluss ist. Auch bei den Garantien für die Akkus waren die Amerikaner bislang sehr spendabel, indem man keine Laufleistungs-Begrenzung vorsah.
Das ändert sich aber nun: Statt ihre Gültigkeit wie bisher nur zeitlich auf 8 Jahre zu begrenzen, ist sie nun beim Model S und Model X auf 150.000 Meilen (ca. 240.000 Kilometer) limitiert. Beim Model 3 und dem kommenden Model Y liegt die Grenze je nach Akkuvariante bei 160.000 bis 192.000 Kilometern.
Garantie für die Mindestkapazität
Im Gegenzug garantiert Tesla erstmals für alle Baureihen einen festen Wert für die Mindestkapazität, die nun innerhalb der Garantiezeit bei 70 Prozent liegt. Wird diese unterschritten, erfolgt ein Austausch oder eine Reparatur. Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme: Die Garantie greift nicht, wenn Tesla die Batteriekapazität per Update senkt, etwa zur Erhöhung der Lebensdauer.
Mit der Neuregelung liegt Tesla nun auf einem ähnlichen Niveau wie viele Konkurrenten. Beim Kleinwagen BMW i3 und dem Mittelklasse-SUV Audi E-Tron etwa gibt es ebenfalls eine 70-Prozent-Garantie für acht Jahre oder 160.000 Kilometer. Für den Renault Zoe liegen die Werte bei 8 Jahren, 160.000 Kilometern und 66 Prozent; wer die Batterie mietet ist zehn Jahre abgesichert, die garantierte Mindestkapazität liegt in diesem Fall bei 75 Prozent. HM/SP-X
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