Ladepunkte

Teurer Ladestrom: Kartellamt will nicht einschreiten

Das Bundeskartellamt hält die Vormacht örtlicher Versorger beim Ladestrom in Städten für problematisch, will aber nicht eingreifen.

Das Bundeskartellamt kritisiert fehlenden Wettbewerb auf dem Fahrstrommarkt. Die Normalladesäulen in den Städten seien in vielen Kommunen überwiegend oder ausschließlich in den Händen der Stadtwerke oder einzelner Anbieter. Die Wettbewerbshüter sehen dort die Gefahr höherer Ladestrompreise.

Etwas weniger Konzentration gibt es laut dem nun veröffentlichten Bericht zur „Sektoruntersuchung zur E-Ladeinfrastruktur“ entlang der Autobahnen. An den einfachen Rastplätzen habe der Bund durch die Ausschreibung bundeseigener Flächen im Rahmen des sogenannten „Deutschlandnetzes“ die Voraussetzungen für einen offenen Marktzugang deutlich verbessert, so die Behörde. Anders bei den bewirtschafteten Rastanlagen, die meist in der Hand der Tank&Rast-Gruppe sind. Dort sehen die Kartellwächter die Gefahr, dass die ausschließlich eigene Nutzung der Flächen oder die Vergabe an nur einige wenige Ladesäulenbetreiber die Entstehung marktmächtiger Stellungen fördert.

Ladestrom: Lob für das „Deutschlandnetz“

Konkrete Hinweise für bundesweit systematisch überhöhte Ladestrom-Preise sieht die Behörde nicht. Die aktuellen Preisunterschiede an den Ladesäulen könnten jedoch auf punktuell missbräuchlich überhöhte Preise hinweisen, etwa wenn Anbieter über eine zu große lokale Marktmacht verfügten. Allerdings müssten die Betreiber noch ihre Investitionskosten für die errichtete Ladeinfrastruktur decken, so das Kartellamt. Die Auslastung der Ladesäulen sei stellenweise aber noch sehr gering, was vereinzelt hohe Preise rechtfertigen könne.

Die Voraussetzungen für ein generelles Einschreiten sieht das Kartellamt auf dem Fahrstrommarkt aktuell nicht gegeben. Zudem warnt die Behörde vor staatlichen Eingriffen in die Preisgestaltung. Diese könnten den Ausbau des Ladenetzes hemmen. Staatliche Maßnahmen für mehr Preistransparenz kämen unweigerlich auch den Anbietern zugute, da sie so leichter ihre Preise koordinieren könnten. Als hilfreich sehen die Kartellwächter jedoch eine befristete Vergabe öffentlicher Flächen an. SP-X/Titelfoto: itt

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