Winterreifenpflicht

Übersicht: Winterreifenpflicht im Ausland

Viele europäische Länder kennen eine Winterreifenpflicht. Doch die kann von Land zu Land sehr unterschiedlich ausfallen.

Die (situative) Winterreifenpflicht in Deutschland sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben – die traktionsstarken Pneus mit Alpine-Symbol müssen also nur bei Eis und Schnee auf den Rädern sein. Doch wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus? Eine Übersicht.

Erstmals gilt seit dieser Saison auch in Frankreich eine Winterreifenpflicht. Vom 1. November bis 31. März sind dem Reifenhersteller Pirelli zufolge in Bergregionen sowie besonders gekennzeichneten Gebieten Winterreifen mit M+S- sowie Alpine-Kennzeichnung vorgeschrieben. Bislang gab lediglich eine Schneekettenpflicht auf bestimmten Straßen.

Österreich schreibt vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen M+S-Reifen mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern an allen vier Rädern vor.

In Kroatien gilt die gleiche Regelung, allerdings erst vom 15. November an.

Die Schweiz kennt keine Winterreifenpflicht. Aber wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen den Verkehr behindert, muss mit einer Strafe rechnen.

In Griechenland gilt auf bestimmten Strecken eine Winterreifenpflicht. Vom 15. Oktober bis zum 15. März müssen auf schneebedeckten Straßen, die besonders gekennzeichnet sind oder auf die in einer öffentlichen Bekanntmachung besonders hingewiesen wird, die speziellen Pneus mit Alpine-Symbol auf allen vier Rädern genutzt werden.

In Spanien müssen M+S-Reifen bei Schnee zumindest auf den Antriebsrädern aufgezogen sein, Schneeketten dürfen bei Schnee auf der Fahrbahn in ausgewiesenen Gebieten bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h verwendet werden.

In Schweden müssen zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März alle Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit M+S- und Alpine-Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von drei Millimetern ausgerüstet sein.

Italien stellt Autofahrer vor die Wahl: Vom 15. November bis 15. April müssen entweder Schneeketten mitgeführt oder Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung montiert werden. Das gilt außerhalb geschlossener Ortschaften, kann aber von den örtlichen Behörden auch im Ortsbereich angeordnet werden. SP-X/Titelfoto: ADAC

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