Viele Hersteller übernehmen den Umweltbonus nach dessen Streichung. Wir haben eine Übersicht zusammengestellt.
Wir hatten das Thema ja gestern schon: Der Umweltbonus wurde jäh beendet – und halb Deutschland schreit auf. Nun stellt sich heraus, dass das Gezetere voreilig war, denn viele Anbieter springen für den Staat ein und übernehmen den Bonus. Den Anfang hatten bereits kurz nach der Ankündigung Stellantis und Mercedes gemacht. Gestern zogen weitere Anbieter nach. Wir haben eine Übersicht zusammengestellt.
Dacia: Die Marke garantiert, bei allen betroffenen Dacia Spring, die nach den bisherigen BAFA-Richtlinien bonusberechtigt waren und bis einschließlich 31. März 2024 zugelassen werden, den ursprünglich geplanten Umweltbonus zu erstatten.
Hyundai: Der koreanische Hersteller übernimmt den gestrichenen staatlichen Anteil von bis zu 4.500 Euro am Umweltbonus für Privatkunden, die ihr Fahrzeug bis zum 16.12.2023 bestellt hatten. Die Zusicherung gilt für bereits abgeschlossene Kaufverträge eines Kona Elektro (neues und altes Modell), eines Ioniq 5 und des Ioniq 6, für die kein Antrag mehr für den Umweltbonus gestellt werden kann. Erfolgt die Zulassung bis Ende Dezember 2023, wird der staatlichen Anteil von 4.500 Euro übernommen, bei Zulassung im ersten Quartal 2024 die ursprünglich angekündigte, reduzierte staatliche Förderung von 3.000 Euro.
Kia: Bereits Ende November hatten die Koreaner den Umweltbonus für alle privaten Bestellungen im laufenden Jahr garantiert. Nun haben sie diese Garantie bis zum Ende März 2024 verlängert. Privatkunden, die bis zu diesem Termin ein E-Auto aus dem verfügbaren Fahrzeugbestand kaufen, erhalten eine Förderung in voller Höhe der bisher geltenden Konditionen für dieses und das folgende Jahr. Ausschlaggebend ist dabei allein das Kaufdatum, nicht der Zulassungstermin.
Lexus: Alle Kunden, die ein förderungsfähiges Elektrofahrzeug bestellt haben, erhalten die volle Prämie, entsprechend den bisherigen Regelungen der staatlichen Förderung. Darüber hinaus erhalten alle Kunden, die bis Ende Dezember 2023 ein Elektrofahrzeug aus dem verfügbaren Bestand kaufen, die Prämie. Die Höhe ist abhängig vom Nettolistenpreis des jeweiligen Elektrofahrzeugs. Auch bei einer Zulassung nach dem 1. Januar 2024 wird diese Prämie gewährt.
Mazda: Der Autohersteller garantiert für alle bis zum 17. Dezember 2023 abgeschlossene Kauf- und Leasingverträge den wegfallenden Umweltbonus, wenn das Elektrofahrzeug erst bis zum 31. März 2024 neu zugelassen wird. Bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2023 übernimmt Mazda in Form einer Kulanzregelung den bisherigen staatlichen Anteil am Umweltbonus in voller Höhe und wie bisher gemeinsam mit den Händlern den Herstelleranteil am Umweltbonus. Danach sinkt der Betrag auf die ursprünglich für 2024 geplante Höhe.
Mercedes-Benz: Für alle Aufträge, die bis Ende 2023 bestellt werden und in diesem Jahr geliefert und zugelassen werden, zahlt Mercedes-Benz weiterhin den bisherigen Herstelleranteil sowie den bisherigen staatlichen Anteil des Umweltbonus. Für Aufträge, die in 2024 zur Auslieferung kommen, sowie Neuaufträge ab 2024 sichern die Stuttgarter bis auf Weiteres den Herstelleranteil auf Basis der reduzierten Förderhöhe 2024 zu. Ob weitere Maßnahmen ins Leben gerufen werden, wird derzeit geprüft.
Umweltbonus: Mercedes prüft weitere Maßnahmen
MG: Die chinesische Marke übernimmt für Kunden, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 ein vollelektrisches Modell gekauft haben, den Umweltbonus in voller Höhe, wenn vor dem Stichtag keine rechtzeitige Zulassung möglich war. Die Zusicherung gilt für Zulassungen bis zum 15. Januar 2024. Danach übernimmt MG die Förderung in Höhe des vollen Hersteller- und eines reduzierten Kunden-Anteils von 3.000 Euro brutto.
Nio: Die chinesische Marke gewährt bei Kauf eines Modells mit Battery-as-a-Service Privatkunden bei Bestellungen bis einschließlich 31.12.2023 und Auslieferung bis einschließlich 31.01.2024 einen Nachlass von 4.500 € (netto) auf Bestandsfahrzeuge. Dieser besteht aus 1.500 € Herstelleranteil sowie dem kompensierten Bundesanteil i.H.v. 3.000 €.
Nissan: Die japanische Marke übernimmt die Umweltprämie für bereits bestellte Elektrofahrzeuge. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge nach den bisherigen Richtlinien förderfähig waren. Für Erstzulassungen durch Privatkunden bis Ende 2023 garantiert der Importeur den vollen Umweltbonus, für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2024 gilt die ursprünglich geplante, reduzierte Umweltprämie.
Renault: Die Marke garantiert seinen Privatkund für alle betroffenen Elektrofahrzeuge, die nach den bisherigen BAFA-Richtlinien bonusberechtigt sind und die bis einschließlich 31.12.2023 zugelassen werden, den vollen Umweltbonus in Höhe von 4.500 Euro.
Skoda: Die VW-Tochter garantiert Privatkunden den staatlichen Anteil des Umweltbonus in kompletter Höhe von bis zu 4.500 Euro, sofern das bis zum 15. Dezember 2023 bestellte Elektrofahrzeug über ein bestätigtes Lieferdatum bis 10. Januar 2024 verfügt, es nach den bisher gültigen Regelungen des BAFA förderfähig ist und bis zum 31. Dezember 2023 in Deutschland neu zugelassen wird. Voraussetzung ist auch, dass die aktuelle Entscheidung des zuständigen Ministeriums weiter bestehen bleibt. Darüber hinaus wird für Enyaq und Enyaq Coupé, die bis zum 15. Dezember 2023 bestellt wurden und ein bestätigtes Lieferdatum ab dem 11. Januar 2024 haben, ebenfalls der ursprünglich von der Bundesregierung für das kommende Jahr geplante staatliche Umweltbonus zusätzlich zum Herstelleranteil übernommen. Voraussetzung ist auch hier grundsätzlich, dass das Fahrzeug nach den bislang definierten Bedingungen förderfähig ist.
Smart: Für Privatkundenfahrzeuge mit Zulassung bis Ende 2023 übernimmt der Hersteller die ursprünglich gültige volle Förderung. Das umfasst den Herstelleranteil sowie den Bundesanteil. Privatkunden, die bis Ende 2023 ein E-Modell bestellen oder bereits bestellt haben und deren Zulassung in 2024 ansteht, gleicht smart den ursprünglich ab 1. Januar 2024 geltenden reduzierten Umweltbonus inklusive Herstelleranteil aus.
Stellantis: Die Marken des Konzerns garantiert bis Ende Dezember den vollen Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die nach den bisherigen BAFA-Richtlinien bonusberechtigt sind. Das gilt für Privatkunden, die ihr bereits bestelltes vollelektrisches bis Jahresende zulassen. Für bereits bestehende Bestellungen, deren Zulassungen durch den Privatkunden noch bis Ende Februar 2024 erfolgt, garantieren die Konzernmarken den ursprünglich ab 1. Januar 2024 geltenden reduzierten Umweltbonus. Der Umweltbonus wird in der jeweiligen Höhe als zusätzlicher Nachlass gewährt. Zu Stellantis zählen die Marken Abarth, Citroën, DS Automobiles, Fiat, Jeep, Peugeot und Opel.
Nettolistenpreis auf 45.000 Euro gedeckelt
Subaru: Die Allradmarke verlängert den Umweltbonus für Privatkunden über den Jahreswechsel hinaus. Voraussetzung ist, dass der Kaufvertrag bis Ende Januar 2024 abgeschlossen und das Fahrzeug bis zum Ende Februar 2024 zugelassen wird.
Tesla: Wer vor Jahresende ein neues Model 3 oder Model Y bestellt und übernimmt, bekommt eine Kompensation für den wegfallenden Staatsbonus und auch den Hersteller-Anteil von 2.250 Euro.
Toyota: Alle Kunden, die ein förderungsfähiges Elektrofahrzeug bestellt haben, erhalten die volle Prämie, entsprechend den bisherigen Regelungen der staatlichen Förderung. Darüber hinaus erhalten alle Kunden, die bis Ende Dezember 2023 ein Elektrofahrzeug aus dem verfügbaren Bestand kaufen, die Prämie. Die Höhe ist abhängig vom Nettolistenpreis des jeweiligen Elektrofahrzeugs. Auch bei einer Zulassung nach dem 1. Januar 2024 wird diese Prämie gewährt.
VW: Für alle förderfähigen ID-Modelle, die Privatkunden bis zum 15. Dezember 2023 bestellt, aber noch nicht übernommen und zugelassen haben, kompensieren die Norddeutschen zusätzlich zum Herstelleranteil auch den Bundesanteil. Werden diese Fahrzeuge noch in diesem Jahr ausgeliefert und zugelassen, erhalten die Kunden die volle Förderung. Erfolgen Auslieferung und Zulassung hingegen erst im neuen Jahr, und zwar bis zum 31. März 2024, gibt es den reduzierten Satz.
Ursprünglich sollte der Umweltbonus noch bis Jahresende in der bisherigen Höhe ausgezahlt werden. Maximal waren 6.750 Euro Zuschuss von Staat und Hersteller möglich. Für das kommende Jahr war eine Reduzierung auf 4.500 Euro geplant, zudem ist der maximale Nettolistenpreis auf 45.000 Euro gedeckelt. SP-X/Titelfoto: Volvo
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