Verkehrsgerichtstag

Urteil: Kein Ladekabel auf dem Gehweg

Kommunen können es Elektroauto-Nutzern verbieten, ein Ladekabel über den Gehweg zu legen, so das VG Frankfurt.

Ein Elektroauto zu kaufen ist die eine Sache, es regelmäßig laden zu können eine andere. Insbesondere Nutzer ohne eigenen Stellplatz vor dem Haus oder der Wohnung haben hier ein Problem. Die Lösung, ein Ladekabel über den Bürgersteig zu ziehen und mit einem Kabelkanal abzudecken, ist aber nicht überall eine Lösung. Denn Städte müssen ihren E-Autofahrern nicht das Verlegen von Ladekabeln über den Gehweg erlauben. Auch das Staatsziel Klimaschutz ändert daran nichts, wie das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden hat.

„Stolperfallen“

Geklagt hatte der Halter eines Plug-in-Hybriden, der sein Fahrzeug am Straßenrand vor der eigenen Wohnung aufladen wollte. Zu diesem Zweck wollte er über mehrere Stunden am Tag ein Stromkabel über den öffentlichen Gehweg verlegen, bedeckt von einer rund vier Zentimeter hohen Kabelbrücke. Die zuständige Gemeinde lehnte das jedoch ab.

Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht urteilte. Mit der Verlegung einer Kabelbrücke auf dem Gehweg werde insbesondere für Personen mit Gehbehinderungen Stolperfallen eingebaut, heißt es laut „RA Online“ in der Begründung. Diese öffentlichen Belange seien höher zu bewerten als das private Interesse des Klägers, seine Elektrofahrzeuge unmittelbar in der Nähe des Hauses aufladen zu können. HM/SP-X/Titelfoto: pixabay

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