Auch die Bedienung eines Touchscreens während der Fahrt kann unter das „Handy-Verbot“ fallen, urteilte nun das OLG Karlsruhe.
Wir können uns ja noch alle an die Zeit erinnern, da man das Telefonieren per Handy am Steuer verboten hat und wie stringent Gerichte dieses Gesetz ausgelegt haben. Aber nicht nur das Handy kann ablenken, auch die Bildschirme rund um den Fahrer können dies bewirken.
So ist es einem Fahrer eines Tesla Model 3 während eines Regenschauers ergangenen, der versucht hatte, das Wischintervall des Scheibenwischers manuell zu verstellen. Das funktioniert bei diesem Modell nicht wie üblich über den Lenkradstock, sondern muss über ein Untermenü des Zentralbildschirms vorgenommen werden. In dem verhandelten Fall war der Fahrer dadurch längere Zeit vom Verkehrsgeschehen abgelenkt und fuhr in den Straßengraben, wo er Bäume und Straßenzeichen beschädigte.
Ein Monat Fahrverbot
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun geurteilt, dass die Bedienung des Touchscreens im Auto gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen kann. Selbst das Einstellen des Scheibenwischers über den berührungsempfindlichen Bildschirm sei verboten, wenn dafür der Blick längere Zeit von der Straße abgewandt werde.
Das OLG bestätigte damit ein Urteil der ersten Instanz, die ein Fahrverbot von einem Monat verhängt hatte. Nach Ansicht der Richter stellt der Touchscreen ein elektronisches Gerät im Sinne von Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung („Handy-Verbot“) dar. Welchem Zweck die Nutzung folgt, ist dabei unerheblich. Die Bedienung sei nur gestattet, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden sei. (Az.: 1 Rb 36 Ss 832/19) HM
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Ich stehe Touchscreens kritisch gegenüber, ist doch lediglich ein Zugeständnis für „billig”, die Tastatur und deren Platz wird eingespart.
Ich wundere mich, warum „haptische” (fühlbare) Bedienungselemente mehr und mehr verschwinden oder phantasievoll anders angeordnet werden als üblich.
Hatte vor zwei, drei Jahren einen Mietwagen von Opel und den Schalter für das Fahrlicht nicht gefunden, der normalerweise als Hebel an der Lenksäule sitzt. Erstmal wunderte ich mich, warum das Licht bei Dämmerung bei diesem Neuwagen nicht von selbst angeht und dann musste ich leider als „Schwarzfahrer” nach Hause.
Erst ein Nachbar, Mitarbeiter bei Opel, zeigte mir den Drehschalter in Kniehöhe links.
Warum bekommen Fahrzeuge die Zulassung, wenn deren Bedienung während der Fahrt mit optischer Aufmerksamkeit und sogar Suche verbunden ist? Zur Verstellung der Scheibenwischer-Geschwindigkeit dürfte es kaum erlaubt sein, auf dem Autobahn-Randstreifen zu halten. Ein Weiterfahren kann aber auch lebensgefährlich sein.