Private Wallboxen werden ab 24. November von der KfW mit 900 Euro gefördert. Doch es gibt einiges zu beachten.
Die Bundesregierung möchte die Elektromobilität fördern. Wichtig dafür ist die private Ladestation. Mit einer breit angelegten Wallbox-Prämie will die Bundesregierung den Bau privater Elektroauto-Ladestationen fördern. In wenigen Tagen geht es los. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was wird gefördert?
Geld gibt es für den Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses sowie der damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden. Keine Förderung bekommt man für öffentlich zugängliche Ladestationen, etwa in Büro-Tiefgaragen oder an Kundenparkplätzen von Geschäften.
Wer wird gefördert?
Die Förderung beantragen können sowohl private Eigentümer und Vermieter als auch Mieter – letztere benötigen aber die Zustimmung des Vermieters. Außerdem können Wohneigentümergemeinschaften Anträge stellen.
11 Kilowatt sind ein Muss
Welche Wallboxen werden gefördert?
Die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von 11 Kilowatt verfügen und Strom aus erneuerbaren Quellen bereitstellen, zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage. Zudem muss sie intelligent steuerbar sein. Auf den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau findet sich eine regelmäßig aktualisierte Positivliste.
Wie viel Geld gibt es?
Der Staat zahlt pro Ladepunkt einen Zuschuss von 900 Euro. Geld gibt es aber nur, wenn die Kosten tatsächlich mindestens 900 Euro betragen. Stehen auf der Rechnung 899 Euro, entfällt die Förderung. Entsprechendes gilt für mehrere Ladepunkte; kosten drei Anschlüsse beispielsweise nur 2.500 Euro, erhält der Antragsteller lediglich 1.800 Euro.
Wie komme ich an die Förderung?
Die Anträge müssen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt werden. Und zwar, bevor die Ladestation bestellt wird. Der Link auf der Webseite der Bank wird am 24. November freigeschaltet. Für die Antragstellung ist ein Identitätsnachweis nötig – entweder per Schufa-Check, Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren. Danach kann die Wallbox gekauft und installiert werden. Ist alles fertig, muss als Nachweis die Rechnung online bei der KfW eingereicht werden. HM/SP-X
Der Frust von Eigentümern nimmt seit Jahren bedauerlicherweise
ununterbrochen zu. Ich will beileibe nicht sagen, dass anno dazumal alles
besser war. Jedoch gegenwärtig kann man bei keinem Mieter mehr treugesinnt sein. Trotz Schufa-Information, Mietnomaden-Liste und doppeltem Verdienst bleiben die Mietzahlungen geradezu aus.
Bei den aktuellen Immobilienpreisen überlege ich mir, den Grundbesitz zu veräußern und das Vermögen anders anzulegen.