GPS-Tracker werden immer öfter angeboten, um gestohlene Räder wiederaufzufinden. Doch beim Tracking es gibt einiges zu beachten.
Um ein Fahrrad oder E‑Bike gegen Diebstahl zu schützen, hilft ein gutes Fahrradschloss – das ist klar. Zusätzliche Sicherheit versprechen GPS-Tracker, die offen oder versteckt am Fahrrad verbaut werden: Wie das funktioniert, welche unterschiedlichen Möglichkeiten es gibt und wie die rechtliche Situation aussieht – denn nicht alles ist erlaubt.
Zugegeben: Die Idee eines GPS-Trackers für Fahrräder ist nicht neu. Bereits seit einigen Jahren gibt es unterschiedliche Modelle auf dem Markt, die das Aufspüren von gestohlenen Fahrrädern oder E‑Bikes erleichtern sollen. Die Vielfalt der Tracking-Möglichkeiten hat sich in diesem Jahr dank technischer Weiterentwicklungen allerdings deutlich erhöht. Gemein ist den Ortungsgeräten, dass sie irgendwo am Rad versteckt werden können. Die genaue Standortbestimmung läuft in der Regel per GPS-Satellitennavigation. Im Falle eines Diebstahles kann der Weg des gestohlenen Rades nachverfolgt und der neue Abstellort ermittelt werden.
Wie funktioniert die Energieversorgung?
Die GPS-Tracker brauchen zwei Dinge: erstens eine Energieversorgung und zweitens eine SIM-Karte. Als Lösung für die Energieversorgung sind viele Geräte mit einem Akku ausgestattet. Damit der Tracker am Rad nicht direkt ins Auge sticht und so von Langfingern leicht entdeckt oder sogar entfernt werden kann, muss der Akku möglichst klein sein, was wiederum Auswirkungen auf die Kapazität hat. Bei manchen Trackern steht bereits ein Aufladen nach rund einer Woche an. Pfiffige Lösungen für das Problem sind Tracker, die an der Fahrradbeleuchtung verbaut und über den Nabendynamo gespeist werden. Somit kann sich der Tracker während der Fahrt immer wieder aufladen und man muss ihn nicht extra zum Laden abbauen. Das funktioniert übrigens auch über den E‑Bike-Akku.
Fest verbaute Systeme
Deshalb bieten manche E‑Bike-Hersteller bereits eigene GPS-Tracking-Systeme an, die fest im Rad verbaut sind und über den E‑Bike-Akku gespeist werden. Ein Beispiel ist der RX-Chip von Riese & Müller. Dieser sitzt unsichtbar im Bike und ermöglicht bei aktiviertem RX-Service den Abruf von Daten zu Standort und Fahrstatistiken. Ein integrierter Stromspeicher sorgt dafür, dass selbst bei entnommenem Akku das Signal noch eine Zeit lang gesendet wird. Ein integrierter digitaler Alarm, der auslöst, wenn das Rad durch Unbekannte bewegt wird, gehört ebenfalls zum Funktionsumfang des Services.
Diese Möglichkeiten bietet auch das FIT E‑Bike System. Zusätzlich besteht hier die Möglichkeit, das E‑Bike digital zu verriegeln. Die elektronischen Komponenten werden dann gesperrt, und das E‑Bike kann nur noch ohne Motorunterstützung gefahren werden. Beide Systeme können über herstellereigene Apps gesteuert werden. Außerdem fallen für die GPS-Ortung Kosten in Form von Gebühren an. Das ist bei allen Trackern der Fall, die auf GPS oder anderer Satellitenortung basieren und somit über eine SIM-Karte verfügen müssen. Der Vorteil: Das Tracking ist genau. Die Angebote umfassen in manchen Fällen einen zubuchbaren Versicherungsschutz, der im Falle eines Diebstahls greift.
Bluetooth: Kostengünstige Alternative
Als kostengünstigere Alternative kommen nun vermehrt Tracking-Möglichkeiten auf den Markt, die auf der Idee der Airtags von Apple basieren. Der Airtag sendet ein Bluetooth-Signal aus, das jedes Apple-Gerät aufnehmen kann. Die Geräte schicken dann den Standort über die iCloud an die „Wo-ist“-App der Besitzer/innen. Der Vorteil dieses Systems besteht darin, dass außer der Anschaffung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Allerdings muss die Batterie eines Airtags nach etwa einem Jahr ausgetauscht werden, damit das System weiterhin funktioniert. Das australische Unternehmen Knog bietet deshalb eine wiederaufladbare Lösung mit einer Laufzeit von rund sechs Monaten an (Produktname „Scout“). Als Versteck dient hier ebenfalls der Flaschenhalter. Das System ist zusätzlich mit einem bewegungssensorgesteuerten Alarmsystem ausgestattet. Diese Funktion kann per Knog-App aktiviert und deaktiviert werden.
Nur mit Apple-Geräten kompatibel
Das Problem an diesen Airtag-Lösungen: Die Tracker sind nur mit Apple-Geräten kompatibel. Der Marktanteil von Geräten des US-Herstellers liegt in Deutschland laut Tech-Portalen allerdings nur bei rund 30 Prozent. So kann es passieren, dass in manchen Gebieten kaum bis gar kein Signal eines Trackers festgestellt werden kann. Als Alternative für Android-Nutzer bietet Samsung einen ähnlichen Service mit dem Smarttag an. Auch hier sind Nutzer auf ein Netzwerk aus Samsung-Gerät angewiesen, um verlorene oder gestohlene Dinge wiederzufinden.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Die Hersteller weisen bei der Inbetriebnahme der Tracker darauf hin, dass die Verfolgung von Personen ohne deren Zustimmung in vielen Ländern eine Straftat darstellt. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die rechtlichen Vorgaben vor der Installation und vor allem Verwendung eines Trackers. Flottenbetreiber dürfen beispielsweise ihre Fahrzeuge mit Trackern ausstatten. Dies gilt auch für Speditionen oder Paketdienste, die auf Lastenräder setzen. Allerdings müssen die Radnutzer über den Tracker im Vorfeld informiert werden, denn heimliches Tracken ist in Deutschland, außer in Notfällen, verboten. Das gilt ebenfalls für das heimliche Anbringen von Trackern an fremden Rädern. Einzig zur Eigensicherung von Fahrzeugen ist ein Tracker erlaubt, eine heimliche Überwachung von anderen Personen allerdings auch nicht gestattet.
Immer Polizei einschalten
Tracker sind also nicht dazu gemacht, bei einem Diebstahl Selbstjustiz anzuwenden, sondern ein Hilfsmittel zur Aufklärung. Der Gang zur Polizei bleibt demnach der richtige Weg, wenn ein Rad gestohlen wurde. Denn ist es die Aufgabe der Gesetzeshüter, Diebesgut sicherzustellen und zurückzugeben – das Tracking ist dabei ein Hilfsmittel. Über die FIT-App kann beispielsweise ein Diebstahl gemeldet werden; die Anzeige wird direkt an die zuständige Behörde geschickt, die die weiteren Schritte einleitet.
Eines ist allerdings auch der beste GPS-Tracker nicht: ein Diebstahlschutz. Er erleichtert lediglich das Wiederauffinden gestohlenen Eigentums. Nicht mehr, nicht weniger. Deshalb sollten auch mit Trackern ausgerüstete Räder immer mit einem hochwertigen Fahrradschloss an einem festen Punkt angeschlossen werden. Belebte, beleuchtete Plätze sind dunklen Gassen immer vorzuziehen. Außerdem funktionieren die Tracker nicht in allen Fällen. Zum Beispiel wird die Funktion erschwert, wenn das Rad in einem Keller versteckt ist. Außerdem kann es sein, dass die Ortungssoftware nicht in allen Ländern benutzt werden darf. Wird das Rad außerhalb der erlaubten Landesgrenzen bewegt, wird lediglich der letztmögliche Standort angezeigt. Thomas Geisler/pd-f/Titelfoto: Luca Gorjup/Lux Fotowerk
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