Autofahrer 2025

Was sich für Autofahrer 2025 ändert

Im neuen Jahr müssen sich Autofahrer und Reisende nicht nur auf höhere Preise einstellen. Denn wie üblich stehen einige weitere Änderungen an.

Steigende Kosten: Zum 1. Januar wird 2025 die CO2-Steuer weiter angehoben, wodurch sich die Spritpreise an den Tankstellen erhöhen. Der CO2-Preis steigt 2025 von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne, was sich auf die Kraftstoffpreise auswirkt. Der Mineralölkonzern Total Energies geht von einem Preisanstieg von etwa 4,3 Cent für einen Liter Benzin und 4,7 Cent für einen Liter Diesel aus.

Darüber hinaus rechnen Experten mit steigenden Beiträgen für die Kfz-Versicherung, mit denen die Preisanstiege bei Ersatzteilen und Werkstattkosten weitergeben werden. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivos sind Kfz-Versicherungen im Schnitt aktuell 24 Prozent teurer als im Vorjahr, die Analysten gehen von weiteren Prämienanpassungen nach oben aus.

Führerschein-Umtausch: Der Papierführerschein wird nach dem Jahreswechsel zur absoluten Seltenheit. Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Jahrgänge ab 1971 das alte Dokument gegen einen neuen Scheckkartenführerschein eingetauscht haben. Danach dürften nur noch die vor 1953 Geborenen die Papiervariante nutzen. Sie haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zur Umstellung auf fälschungssichere Führerscheine.

Deutschlandticket: Das Flatrate-Ticket für den Nah-und Regionalverkehr soll statt 49 ab Januar monatlich 58 Euro kosten. Mit dem Ticket können Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs genutzt werden. Noch ist allerdings unsicher, ob das Ticket verlängert wird, denn nach dem Bruch der Ampel-Koalition hängt das Vorhaben von der Zustimmung der Oppositionsparteien ab.

2025: Bleibt das Deutschlandticket?

Bahn: Zugtickets lassen sich jetzt bis zu 12 Monate im Voraus kaufen – inklusive der nationalen Sparpreise, die jetzt schon beispielsweise für die Sommerferien gebucht werden können. Außerdem bietet die DB aufgrund erhöhter Nachfrage mehr internationale Zugfahrten an, wie die tägliche ICE-Direktverbindung von Berlin nach Paris, die auch in Frankfurt Süd hält. Innerhalb Deutschlands baut die DB ihr Angebot an Sprinter-Zügen und umsteigefreien ICE-Direktverbindungen weiter aus, wie zwischen Berlin und Frankfurt (Main). Im ICE-Sprinter-Netz verspricht die Bahn eine zusätzliche Zeitersparnis, zwischen Berlin und München von bis zu 45 Minuten.

Reisen: Die britische Regierung verlangt schrittweise das Vorliegen einer Einreisegenehmigung für Reisende aus der EU. Deutsche Staatsbürger benötigen ab dem 2. April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Sie kostet 10 Pfund (12 Euro) und kann digital beantragt werden, zum Beispiel über die UK ETA App und soll innerhalb von drei Tagen vorliegen. Die Regelung gilt für alle privaten und geschäftlichen Reisen nach England, Schottland, Wales oder Nordirland.

Vignetten: Der Preis für die österreichische Autobahn-Vignette steigt um 7,7 Prozent und liegt jetzt für Pkw bei 103,80 Euro (Jahresvignette), 31,10 Euro (Zwei Monate), 12,40 Euro (10 Tage) und 9,30 Euro (ein Tag). Die Autobahn-Vignette für die Schweiz kostet 40 Franken (ca. 43 Euro) und ist vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026 gültig.

HU-Plakette: Wer eine orange HU-Plakette auf dem Kennzeichen hat, für dessen Fahrzeug steht 2025 die Hauptuntersuchung an. Die Farbe zeigt von weitem sichtbar an, dass die Prüfung fällig ist. In welchem Monat wird durch die obenstehende Zahl angegeben. Wird der Termin mehr als zwei Monate überschritten, drohen bei einer Polizeikontrolle Bußgelder. Außerdem steigen die Kosten für die dann ausführlichere Untersuchung.

Winterreifen: Bereits seit Oktober ist die Übergangsfrist für Winterreifen mit dem M+S-Zeichen abgelaufen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem „Alpine“-Symbol, einem stilisierten Berggipfel mit Schneeflocke, aufgezogen sein. Autofahrer, die dann Modelle mit der „M+S“-Kennzeichnung montiert haben, müssen mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Gasprüfung für Wohnmobile: Ab Mitte 2025 müssen Halter von Wohnmobilen oder -wagen, deren Fahrzeug mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet ist, alle zwei Jahre verpflichtend eine Gasprüfung durchführen; sie ist unabhängig von der HU. Geregelt ist das in dem neuen § 60 der StVZO. Einen anerkannten Sachkundigen finden Camper beispielsweise unter gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de. Das Bußgeld bei Nichtbeachtung der Prüffristen liegt zwischen 15 und 60 Euro.

Abgasnorm für Motorräder: Ab 1. Januar 2025 gilt für Motorräder die neue Abgasnorm Euro 5+; dann können nur noch Neufahrzeuge zugelassen werden, die mindestens dieser Norm entsprechen. SP-X/Titelfoto: Löck

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