Schutzstreifen Radfahrer

Welche Funktion hat ein Fahrrad-Schutzstreifen?

In vielen Städten sieht man für Radfahrer auf die Fahrbahn gemalte Streifen, so genannte Schutzstreifen. Welche Regeln gelten dort?

Um Radfahrer in Städten besser zu schützen, weisen immer mehr Kommunen so genannte Schutzstreifen aus. Die auf die Straße gemalten gestrichelten Linien trennen für Radfahrer von der übrigen Fahrbahn ab. Doch was bezwecken diese und was unterscheidet sie von „normalen“ Radwegen?

„Autofahrer dürfen diese Streifen nur bei Bedarf befahren, etwa wenn der Gegenverkehr das Ausweichen an den rechten Fahrbahnrand nötig macht. Das Halten ist dort erlaubt, das Parken allerdings nicht. Unsicherheiten gibt es häufig bei der Frage nach der Benutzungspflicht für Radfahrer. In der Praxis dürfte aber meist allein das Rechtsfahrgebot die Nutzung nötig machen. Zumindest, wenn die Streifen breit genug und gut in Schuss sind“, sagt Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS.



Und weiter: „Echte Radfahrstreifen haben im Gegensatz zu den Schutzstreifen eine durchgezogene Linie und sind rein juristisch kein Teil der Fahrbahn. Autos dürfen nicht darauf fahren oder halten. Nur die Fahrt zu Parkplätzen, die anders nicht erreichbar sind, bildet eine Ausnahme. Die Radfahrstreifen werden dort markiert, wo es ausreichend Platz für sie gibt.“

Radweg zweiter Wahl?

Ist die Straße hingegen zu eng, malen viele Kommunen stattdessen Schutzstreifen auf die Fahrbahn. Einige Radler sehen diese als eine Art Radweg zweiter Wahl, weil sie ihrer Ansicht kaum zusätzliche Schutzwirkung entfalten. Denn auch ganz ohne Markierung würden mit Ausnahme des Parkverbots im Wesentlichen die gleichen Regeln gelten.

Marmit: „Studien haben aber gezeigt, dass baulich getrennte Radwege keineswegs sicherer sind als das Radeln auf der Fahrbahn – unter anderem, weil Fahrradfahrer auf den „richtigen“ Radwegen oft von parkenden Autos verdeckt sind und so die Unfallgefahr an Kreuzungsstellen steigt.“ HM/SP-X/Foto: pd-f/www.fahrer-berlin.de

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