Schnelllader

Zweiter Booster für die E-Mobilität

Masterplan 2: Nicht nur die geringe Anzahl von Ladesäulen ist ein Problem, es gibt noch andere hemmdende Details. Diese sollen nun angegangen werden.

Die Lade-Infrastruktur für E-Autos soll in Deutschland zügig ausgebaut werden. Wie das gehen soll will die Bundesregierung mit dem nun in der zweiten Version vorgelegten Masterplan Ladeinfrastruktur regeln. Neben zahlreichen juristischen, administrativen und organisatorischen Maßnahmen, die das bisher etwas schleppend laufende Modernisierungsprojekt beschleunigen sollen, führt er auch ein paar Punkte auf, die E-Autofahrer direkt betreffen könnten. Hier eine Auswahl aus dem Katalog von insgesamt 68 mehr oder weniger konkreten Einzelmaßnahmen.

Schnelllader an der Tankstelle: Die Mineralölwirtschaft wird aufgefordert, bis Ende 2022 an mindestens jeder vierten Anlage eine DC-Lademöglichkeit zu schaffen. Bis 2024 sollen die schnellen Steckdosen an jeder zweiten Tankstelle zu finden sein, weitere zwei Jahre später soll die Quote auf 75 Prozent steigen.

Die Probleme von Firmenwagennutzern

Ladekarten für Dienstwagennutzer: Das Finanzministerium prüft bis zum Herbst kommenden Jahres, welche rechtlichen oder anderweitigen Möglichkeiten bestehen, um die Ausgabe von Ladekarten durch Arbeitgeber an die Nutzer von Dienstwagen – analog zu Tankkarten – zu verstärken. Zudem soll die Abrechenbarkeit von zu Hause geladenem Strom sichergestellt werden. Beide Maßnahmen sollen die Verbreitung elektrischer Dienstwagen beschleunigen.

Ladesäulenpflicht: Das Verkehrsministerium prüft bis zum Herbst 2023 die Möglichkeit, die Länder zum Bau von Ladesäulen zu verpflichten, wenn keine ausreichenden privatwirtschaftlichen Angebote absehbar sind. Grundlage ist eine lokale Mindest-Gesamtladeleistung.

Einheitliche Schilder und strengere Kontrollen: Das Verkehrsministerium soll bis Ende 2023 gemeinsam mit den Ländern und Kommunen für eine bundesweit einheitliche Beschilderung von Ladeinfrastruktur sorgen. Damit wird der Appell an die zuständigen Behörden verbunden, konsequent gegen das Falschparken an Ladesäulen vorzugehen.

Reservierung von Ladesäulen?

Ladeinfrastruktur-Sharing: Das Wirtschaftsministerium prüft, wie Privatpersonen und Unternehmen unbürokratisch die entgeltliche oder kostenfreie Nutzung ihrer Ladepunkte durch Dritte ermöglichen können, ohne den Anforderungen an einen Energielieferanten zu unterfallen. Bislang ist das Verschenken oder Verkaufen des beispielsweise von der eigenen Solaranlage geernteten Stroms mit großen rechtlichen und steuerlichen Hürden verbunden.

Intelligentere Ladesäulen: Wer mit einer Navigations-Software einen Ladestopp plant, erkennt in der Regel nicht ohne weiteres, ob die angefahrene Ladesäule frei ist. Das soll sich künftig ändern. Die Infrastruktur soll dann unter anderem Daten zu Belegungsstatus und zu Ladestrompreisen bereitstellen.

Reservieren von Ladesäulen: Vor allem auf Langstreckenfahrten könnte eine Reservierungsmöglichkeit für Ladesäulen die letzte Reichweitenangst überwinden helfen. Das Verkehrsministerium will daher bis Anfang 2024 untersuchen, wie sich die unterschiedlichen Interessen in diesem Punkt unter einen Hut bringen lassen. Denn neben Langstreckenfahrern ist eine Reservierungsmöglichkeit auch für Menschen mit Behinderungen oder Fahrern von Nutzfahrzeugen interessant. SP-X/Titelfoto: Seat

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